Alte Handys im Abfallbehälter als Beispiel für Elektroschrott in Brandenburg
Alte Elektrogeräte dürfen nicht im Restmüll landen. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen in Brandenburg nicht über den Restmüll, die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder den normalen Sperrmüll entsorgt werden. Private Haushalte können alte Geräte grundsätzlich kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Zusätzlich bestehen Rückgabemöglichkeiten im Elektrohandel, in vielen Supermärkten und bei bestimmten Onlinehändlern. Ob Smartphone, Toaster, Fernseher, Rauchmelder oder elektrische Zahnbürste spielt dabei zunächst keine Rolle. Entscheidend ist, dass das Gerät elektrische oder elektronische Funktionen besitzt. Wer sich generell mit der Mülltrennung in Brandenburg beschäftigt, sollte Elektroaltgeräte deshalb immer als eigenen Abfallstrom betrachten.

Inhaltsverzeichnis

Warum Elektroaltgeräte in Brandenburg nicht in den Restmüll gehören

Seit 2026 sind Rücknahmestellen außerdem leichter zu erkennen. Verpflichtete Händler müssen ihre Annahmestellen mit dem einheitlichen Zeichen für die Elektrogeräte-Rücknahme kennzeichnen. Das soll Verbrauchern die Suche nach einer legalen und kostenlosen Abgabemöglichkeit erleichtern.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt eine getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten vor. Das gilt auch dann, wenn ein Gerät sehr klein ist oder nur wenig Elektronik enthält. Ein ausgedienter USB-Adapter gehört deshalb ebenso wenig in den Restmüll wie ein Fernseher oder eine Waschmaschine.

Auch der Sperrmüll ist nicht automatisch der richtige Entsorgungsweg für elektrische Geräte. Kommunale Entsorger können Elektrogeräte zwar gemeinsam mit einer angemeldeten Sperrmüllabholung erfassen. Sie werden dabei jedoch getrennt gesammelt und dürfen nicht einfach zusammen mit Möbeln oder anderen sperrigen Abfällen bereitgestellt werden, wenn die örtlichen Regeln dies nicht vorsehen. Wer eine Abholung plant, sollte deshalb auch die Regeln für Sperrmüll in Brandenburg beachten.

Die getrennte Sammlung hat zwei wichtige Gründe. Elektrogeräte können Stoffe enthalten, die bei einer falschen Behandlung Umwelt und Gesundheit belasten. Gleichzeitig stecken darin verwertbare Materialien und Rohstoffe. Bei einer fachgerechten Behandlung können unter anderem Metalle zurückgewonnen werden.

Besonders problematisch sind falsch entsorgte Geräte mit Lithium-Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus. Werden sie in Sammelfahrzeugen oder Sortieranlagen beschädigt, können Kurzschlüsse und Brände entstehen.

  • Smartphones und Tablets gehören nicht in den Restmüll.
  • Elektrische Zahnbürsten und Rasierer gehören nicht in den Restmüll.
  • Toaster Wasserkocher und kleine Küchengeräte gehören nicht in den Restmüll.
  • Fernseher Monitore und Laptops müssen getrennt gesammelt werden.
  • Rauchmelder elektrisches Spielzeug und Geräte mit fest eingebautem Akku sind ebenfalls getrennt abzugeben.
  • LED-Lampen und andere vom ElektroG erfasste Lampen gehören zur getrennten Sammlung.

Kostenlose Rückgabe auf Wertstoffhöfen in Brandenburg

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten an ihren vorgesehenen Sammelstellen grundsätzlich kostenlos annehmen. In Brandenburg befinden sich solche Annahmestellen in der Regel auf Wertstoff- oder Recyclinghöfen.

Welcher Rückgabeweg passt?

Die wichtigsten Wege für private Haushalte auf einen Blick.

Situation Wertstoffhof Handel Neukauf nötig?
Kleingerät bis 25 cm Ja Bei rücknahmepflichtigem Händler Nein
Großgerät mit Neukauf Ja Rücknahme eines entsprechenden Altgeräts Für Händler-Rücknahme ja
Großgerät ohne Neukauf Ja Keine allgemeine kostenlose 1-zu-1-Rücknahme ohne Neukauf Wertstoffhof bleibt möglich

Bei kommunalen Angeboten können Organisation und zusätzliche Abholmöglichkeiten regional unterschiedlich sein.

Welche Sammelstelle zuständig ist, hängt vom Wohnort und vom jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt ab. Öffnungszeiten, Zufahrtsregeln und die Annahme einzelner Gerätegruppen können deshalb regional unterschiedlich sein.

Der Brandenburger Abfallwirtschaftsplan sieht sowohl stationäre Sammelstellen als auch kommunale Abholsysteme vor. Elektrogeräte werden bei solchen Abholungen getrennt von anderen Abfällen erfasst. Die konkrete Organisation legt der jeweilige Entsorgungsträger fest.

Die persönliche Anlieferung eines Elektroaltgerätes an einer kommunalen Sammelstelle ist für private Haushalte kostenlos. Für eine Abholung am Grundstück können dagegen je nach kommunaler Regelung Gebühren oder besondere Bedingungen gelten.

Altgerät Geeigneter Entsorgungsweg Kostenlose Abgabe Wichtig vor der Abgabe
Smartphone und Tablet Wertstoffhof oder verpflichteter Händler Grundsätzlich möglich Persönliche Daten löschen
Toaster Rasierer und Kleingeräte Wertstoffhof oder Handel Bei verpflichteten Stellen möglich Entnehmbare Batterien entfernen
Fernseher und Monitor Wertstoffhof oder Rückgabe beim Händler Wertstoffhof kostenlos Gerät möglichst unbeschädigt transportieren
Kühlschrank und Gefriergerät Wertstoffhof oder Rücknahme beim Neukauf Anlieferung am Wertstoffhof kostenlos Kältekreislauf nicht beschädigen
Elektrisches Spielzeug Wertstoffhof oder geeignete Handelsrückgabe Grundsätzlich möglich Lose Batterien getrennt abgeben

Wer Elektrogeräte oder andere Abfälle einfach neben Sammelcontainern, an Straßen oder auf öffentlichen Flächen abstellt, nutzt keinen zulässigen Entsorgungsweg. Für solche Fälle gelten andere Verfahren. Hinweise dazu enthält der Überblick zum Melden von wildem Müll in Brandenburg.

Welche Händler Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen

Nicht nur kommunale Wertstoffhöfe sind zuständig. Das ElektroG verpflichtet auch bestimmte Händler zur Rücknahme.

Elektrohändler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen die gesetzlichen Rücknahmeregeln erfüllen. Bei Lebensmittelhändlern gilt die Pflicht ab einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, wenn sie mehrfach im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Bei kleinen Altgeräten ist die Regel besonders verbraucherfreundlich. Hat das Gerät keine äußere Abmessung von mehr als 25 Zentimetern, muss ein rücknahmepflichtiger Händler bis zu drei Geräte derselben Geräteart kostenlos annehmen. Ein Neukauf ist dafür nicht erforderlich.

Wo kann ich mein Elektrogerät abgeben?

Wählen Sie die passende Situation. Der Navigator zeigt den im Artikel beschriebenen Entsorgungsweg.

Das bedeutet beispielsweise, dass ein kleines ausgedientes Smartphone, eine elektrische Zahnbürste oder ein kompakter Rasierer bei einem verpflichteten Händler zurückgegeben werden kann, ohne dort gleichzeitig ein Ersatzgerät kaufen zu müssen.

Bei größeren Geräten gilt grundsätzlich die sogenannte Rückgabe beim Neukauf. Wird ein neues Gerät gekauft, muss ein Altgerät derselben Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen kostenlos zurückgenommen werden.

Wird ein neues Großgerät in einen privaten Haushalt geliefert, kann auch der Ort der Lieferung als Rückgabeort gelten. Händler müssen Verbraucher beim Kauf über die vorgesehene kostenlose Rückgabe und gegebenenfalls über die kostenlose Abholung informieren.

Situation Voraussetzung Was kostenlos zurückgegeben werden kann
Kleingerät ohne Neukauf Keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter und rücknahmepflichtiger Händler Bis zu drei Altgeräte pro Geräteart
Größeres Gerät beim Neukauf Neues Gerät derselben Geräteart mit im Wesentlichen gleicher Funktion Ein entsprechendes Altgerät
Lebensmittelhandel Mindestens 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche und regelmäßiges Angebot von Elektrogeräten Rückgabe nach den gesetzlichen Regeln
Onlinehandel Händler fällt unter die gesetzlichen Größenkriterien Rücknahme oder vorgesehene Rückgabemöglichkeit nach Geräteart

Auch kleinere Händler dürfen Elektrogeräte freiwillig kostenlos annehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht für sie jedoch nicht automatisch.

Welche Regeln seit 2026 zusätzlich gelten

Das ElektroG wurde Ende 2025 geändert. Die neuen Vorschriften sind für Verbraucher seit 2026 im Alltag sichtbar.

Seit dem 1. Juli 2026 müssen rücknahmepflichtige stationäre Händler im Eingangsbereich deutlich auf ihre Elektrogeräte-Rücknahme hinweisen. Vorgesehen ist ein einheitliches farbiges Rücknahmesymbol. Bei verpflichteten Geschäften muss es gut sichtbar angebracht sein. Zusätzlich muss erklärt werden, wie die Rückgabe im jeweiligen Geschäft funktioniert.

Auch Onlineanbieter, die unter die Rücknahmepflicht fallen, müssen das Rücknahmesymbol gut sichtbar im Zusammenhang mit den entsprechenden Produkten oder vor beziehungsweise während der Bestellung anzeigen. Informationen über Rückgabe und Abholung müssen für Käufer auffindbar sein.

Eine weitere Änderung betrifft elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer. Händler, die solche Produkte führen oder innerhalb des gesetzlich relevanten Zeitraums geführt haben, müssen entsprechende Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Der Kauf eines neuen Geräts darf dafür nicht verlangt werden.

Gerade Einweg-E-Zigaretten enthalten elektronische Komponenten und Batterien. Sie gehören deshalb nicht in öffentliche Papierkörbe, den Restmüll oder Verpackungsabfälle.

Batterien Akkus und Lampen richtig vorbereiten

Vor der Abgabe eines alten Elektrogeräts sollte geprüft werden, ob Batterien, Akkus oder bestimmte Lampen ohne Beschädigung entnommen werden können.

Altbatterien und Altakkus, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind und sich problemlos zerstörungsfrei entfernen lassen, müssen vor der Abgabe getrennt werden. Das ElektroG sieht diese Trennung ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Lampen, die zerstörungsfrei herausgenommen werden können.

Gebrauchte Batterien zur getrennten Entsorgung von Elektroschrott in Brandenburg
Lose Batterien müssen getrennt gesammelt und fachgerecht abgegeben werden.Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Lose Batterien und Akkus gehören anschließend in die dafür vorgesehenen Batteriesammelstellen. Solche Rückgabemöglichkeiten gibt es unter anderem im Handel und an kommunalen Sammelstellen.

Bei fest eingebauten Akkus sollte das Gerät nicht eigenmächtig aufgebrochen werden. Smartphone, Tablet, elektrische Zahnbürste oder Kopfhörer mit fest verbautem Energiespeicher werden als vollständiges Elektroaltgerät abgegeben.

  • Entnehmbare Batterien vor der Geräteabgabe herausnehmen.
  • Lose Akkus separat zur Batteriesammlung bringen.
  • Fest eingebaute Akkus nicht gewaltsam ausbauen.
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus besonders vorsichtig behandeln und das Personal der Annahmestelle informieren.
  • Lampen nur dann entfernen, wenn dies ohne Beschädigung möglich ist.

Geräte mit Lithium-Akkus sollten nicht geworfen, gequetscht oder zusammen mit anderen Abfällen verdichtet werden. Die gesetzlichen Sammelvorgaben sollen gerade verhindern, dass Batterien während Transport und Behandlung beschädigt werden.

Welche Produkte oft fälschlich im Hausmüll landen

Elektroschrott ist längst nicht auf Fernseher, Kühlschränke und Computer beschränkt. Bei vielen Alltagsprodukten ist die elektrische Funktion auf den ersten Blick kaum erkennbar.

Ein Produkt mit Stecker, Batterie, Akku, Kabel oder fest integrierter elektrischer Funktion kann unter das ElektroG fallen. Maßgeblich ist nicht, ob das Gerät teuer oder groß ist.

Typische Beispiele sind elektrische Uhren, Rauchmelder, USB-Kabel, Adapter, Router, elektrische Spielzeuge, beleuchtete Schuhe, Produkte mit eingebauter LED-Funktion, Drohnen oder Geräte mit Bluetooth-Funktion.

Auch konfektionierte Stromkabel sowie bestimmte Audio-, Video-, Netzwerk- und USB-Kabel werden vom ElektroG erfasst. Ein kleines Kabel ist deshalb nicht automatisch Restmüll.

Eine wichtige Orientierung bietet die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät oder seiner Verpackung. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass das Produkt getrennt gesammelt werden muss.

Elektroschrott richtig abgeben

Für private Haushalte lässt sich die Entsorgung in wenigen Schritten organisieren.

  1. Gerät prüfen Zuerst feststellen, ob es sich um ein Elektro- oder Elektronikgerät handelt und ob das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne vorhanden ist.
  2. Daten sichern und löschen Bei Smartphones, Computern, Tablets, Speichermedien und vergleichbaren Geräten persönliche Daten entfernen. Die Verantwortung dafür liegt beim Endnutzer.
  3. Batterien und Lampen kontrollieren Problemlos und zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen getrennt herausnehmen.
  4. Rückgabestelle wählen Kommunalen Wertstoffhof oder eine geeignete Rücknahmestelle im Handel nutzen. Bei regelmäßigen kommunalen Entsorgungsterminen können zusätzlich die örtlichen Hinweise hilfreich sein. Für Oderberg lässt sich beispielsweise prüfen, wie Abfuhrtermine und lokale Entsorgungsinformationen veröffentlicht werden.
  5. Gerät sicher transportieren Besonders Geräte mit Akkus und empfindliche Bildschirmgeräte sollten so transportiert werden, dass sie nicht zerbrechen oder mechanisch beschädigt werden.

Bereit für die Abgabe?

Fünf Punkte helfen dabei, Elektroaltgeräte richtig vorzubereiten.

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Bei sehr großen Mengen können zusätzliche Regeln gelten. Nach dem ElektroG ist bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten bestimmter Gerätegruppen eine vorherige Abstimmung mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erforderlich. Für einen gewöhnlichen privaten Haushalt spielt diese Regel im Alltag meist keine Rolle.

Besondere Vorsicht gilt bei problematischen Geräten wie asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten. Eine kostenlose Annahme kann abgelehnt werden, wenn ein Gerät wegen Verunreinigung eine Gefahr für Menschen darstellt. Solche Geräte benötigen eine fachgerechte Demontage und Verpackung.

Für den normalen Haushalt bleibt der einfachste Weg der kommunale Wertstoffhof oder eine eindeutig gekennzeichnete Rücknahmestelle im Handel. Dort gelangt das Gerät in den vorgesehenen Behandlungs- und Recyclingweg und nicht in den unsortierten Abfall.

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können in Brandenburg an den vorgesehenen kommunalen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden. Geräte dürfen nicht im Restmüll oder anderen unsortierten Abfallströmen landen. Kleine Elektrogeräte können unter den Voraussetzungen des ElektroG auch ohne Neukauf bei rücknahmepflichtigen Händlern abgegeben werden. Vor der Rückgabe müssen problemlos entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen getrennt werden.

Quelle: Verwaltungsportal Brandenburg, Elektro- und Elektronikgerätegesetz des Bundes, Umweltbundesamt, Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg, Stiftung Elektro-Altgeräte Register