Der Landtag in Potsdam hat eine zentrale Weichenstellung beschlossen. Der Ausbau der Windenergie wird zeitlich begrenzt. Neue Anlagen dürfen vorerst nur in klar definierten Gebieten entstehen. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen von SPD und CDU. Sie betrifft 3 Planungsregionen und gilt bis Ende Januar 2027. Bis Ende Januar 2027 sind neue Windparks in drei Regionen nur in ausgewiesenen Windvorranggebieten zulässig. Ziel ist eine geordnete Steuerung des Ausbaus, während Regionalpläne fertiggestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Landtag Brandenburg beschließt Moratorium
- Martina Maxi Schmidt und Daniel Keller zur Steuerung
- Detlev Tabbert und fehlende Leitungen
- AfD, BSW und Björn Lüttmann zur Rückwirkung
Landtag Brandenburg beschließt Moratorium
Landtag Brandenburg verabschiedete das Gesetz am Mittwoch in Potsdam. Die Mehrheit kam von SPD und CDU. Zuvor hatte die SPD das Vorhaben gemeinsam mit dem BSW geplant. Nach dem Bruch der Koalition im Januar brachte die SPD den Entwurf allein ein und passte ihn mit der CDU an.
Das Moratorium betrifft die Planungsgemeinschaften:
- Prignitz-Oberhavel
- Lausitz-Spreewald
- Oderland-Spree
In diesen 3 Regionen sind die Regionalpläne noch nicht beschlossen. In Uckermark-Barnim sowie Havelland-Fläming liegen sie bereits vor. Der Bund verpflichtet die Länder, bis 2032 mindestens 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. Hintergründe zum Ausbau der Windenergie in Brandenburg zeigen die strategischen Ziele des Landes.
Martina Maxi Schmidt und Daniel Keller zur Steuerung
Martina Maxi Schmidt erklärte im Landtag, der Ausbau solle gesteuert werden, bis die Regionalpläne beschlossen seien. Das Gesetz soll verhindern, dass Windräder ohne übergeordnete Planung entstehen.
Daniel Keller warb ebenfalls für die Regelung. Er betonte, Steuerung bedeute kein Ausbremsen erneuerbarer Energien. Anlagen sollten dort gebaut werden, wo der Strom gesichert abgenommen werden könne. Damit rückt die Netzkapazität in den Mittelpunkt. Weitere politische Entwicklungen finden sich hier.
Detlev Tabbert und fehlende Leitungen
Detlev Tabbert begrüßte das Gesetz. Vor dem Beschluss hätten nahezu überall Windräder errichtet werden dürfen, sagte er auf Radioeins am Mittwochmorgen. Um den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen, fehlten aber oft noch die Leitungen.
Er verwies darauf, dass gesetzliche Änderungen auf Bundesebene den Ausbau stark beschleunigt hätten. Anlagen entstünden teils an Standorten, an denen sie störend wirkten oder der Strom nicht eingespeist werden könne. Die neue Regelung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung sichern und den Ausbau mit dem Netzausbau abstimmen. Informationen zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gibt es mehr hier.
Weitere Fakten zur aktuellen Lage:
- Im Januar waren 4.150 Windenergieanlagen installiert.
- Die Gesamtleistung betrug rund 9.550 Megawatt.
- Bis 2030 sind 11.500 Megawatt geplant.
- Bis 2040 soll die Leistung auf 15.000 Megawatt steigen.
Eine moderne Anlage kann rechnerisch über 4.000 Haushalte pro Jahr versorgen, abhängig von Größe und Standort.
AfD, BSW und Björn Lüttmann zur Rückwirkung
Die Neuregelung gilt nicht rückwirkend. Das kritisieren AfD und BSW. Nach Angaben der BSW-Fraktion können bereits begonnene Genehmigungsverfahren für knapp 1.000 neue Anlagen nicht gestoppt werden.
Hans-Christoph Berndt erklärte, das Moratorium könne einen ungesteuerten Zubau begünstigen. Björn Lüttmann entgegnete, eine Rückwirkung wäre rechtlich angreifbar.
In der Vorwoche hatte bereits der Infrastrukturausschuss zugestimmt. SPD und CDU beraten derzeit über eine gemeinsame Koalition. Die Entscheidung zum Moratorium gilt als erstes gemeinsames Signal.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren bietet die offizielle Seite des Landes Brandenburg unter https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de
FAQ
Was regelt das neue Gesetz zur Windkraft in Brandenburg?
Das Gesetz begrenzt bis Ende Januar 2027 den Bau neuer Windparks in drei Regionen auf ausgewiesene Windvorranggebiete.
Welche Regionen sind vom Moratorium betroffen?
Betroffen sind Prignitz-Oberhavel, Lausitz-Spreewald und Oderland-Spree, da dort die Regionalpläne noch nicht beschlossen sind.
Wie viele Windenergieanlagen sind derzeit in Brandenburg installiert?
Im Januar waren 4.150 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9.550 Megawatt installiert.
Warum gilt das Gesetz nicht rückwirkend?
Eine rückwirkende Anwendung wäre nach Angaben von Björn Lüttmann rechtlich angreifbar.
Quelle: TAGESSCHAU, PATIZONET