Das Land Brandenburg will die medizinische Notfallversorgung umfassend reformieren lassen. Das Kabinett hat am Dienstag einen Entschließungsantrag beschlossen, der noch im September in den Bundesrat eingebracht werden soll. Der Titel des Antrags lautet „Notfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“. Damit setzt die Landesregierung auch einen Beschluss des Landtags vom 16. Juli 2025 um.
Inhaltsverzeichnis:
- Britta Müller fordert klare Regeln für Fehlfahrten
- Bundesratsinitiative für schnelle Umsetzung
- Telemedizin und ambulante Strukturen
- Föderale Zuständigkeit und rechtliche Grundlagen
- Ziel der Reform
Britta Müller fordert klare Regeln für Fehlfahrten
Gesundheitsministerin Britta Müller brachte die Vorlage ins Kabinett ein. Sie betonte, dass Einsätze ohne Transport ins Krankenhaus sowie Fahrten in ambulante Einrichtungen künftig von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob ärztliches oder nichtärztliches Personal die Behandlung übernimmt.
- Bundesgesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V
- Einheitliche Regelung für sogenannte Fehlfahrten
- Erstattungsfähigkeit ambulanter Transporte
- Finanzierung telemedizinischer Versorgung
Der Kabinettsbeschluss bereitet den Weg für diese Forderungen. Nun ist der Bundesrat am Zug.
Bundesratsinitiative für schnelle Umsetzung
Brandenburg fordert, dass das geplante Bundesgesetz zur Reform der Notfallversorgung noch 2025 in Kraft tritt. Der bisherige Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Einsätze auch ohne Transport ins Krankenhaus finanziert werden können. Bisher gelten Kosten der Notfallrettung nach dem Sozialgesetzbuch V als Fahrkosten und sind an eine Krankenhauseinweisung gebunden.
Die Reform soll sicherstellen, dass die Notfallversorgung unabhängig vom Transport vergütet wird. Dies ist entscheidend, da zahlreiche Einsätze nicht mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind.
Telemedizin und ambulante Strukturen
Die Landesregierung verlangt außerdem neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Anerkennung und Finanzierung telemedizinischer Leistungen sowie die Einbindung ambulanter Versorgungszentren in die Rettungsstruktur. So sollen Patienten zielgerichtet versorgt werden, ohne unnötig stationär aufgenommen zu werden.
Ministerin Müller erklärte, dass der Rettungsdienst unter erheblichem finanziellen Druck steht. Eine bessere Steuerung der Patienten sei daher unverzichtbar.
Föderale Zuständigkeit und rechtliche Grundlagen
Der Rettungsdienst ist in Deutschland Ländersache. In Brandenburg gilt das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz, nach dem Landkreise und kreisfreie Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind. Sie können diese Aufgabe selbst erfüllen oder an Hilfsorganisationen sowie private Unternehmen vergeben.
Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Träger. Damit ist sichergestellt, dass die flächendeckende notfallmedizinische Versorgung gewährleistet bleibt.
Ziel der Reform
Die Initiative verfolgt ein klares Ziel:
- Einheitliche Regeln für Fehlfahrten.
- Finanzielle Absicherung für Transporte in ambulante Einrichtungen.
- Integration telemedizinischer Angebote.
- Entlastung der Rettungsdienste durch bedarfsgerechte Steuerung.
Nur wenn Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen, können die Träger des Rettungsdienstes ihre Verantwortung erfüllen. Die Landesregierung Brandenburg sieht darin einen zentralen Schritt für eine moderne Notfallversorgung in ganz Deutschland.
Quelle: Barnim-Aktuell