Die Diskussion um den Umgang mit dem Wolf in Brandenburg bleibt intensiv. Nach einer langen Debatte hat der Landtag entschieden, dass es in Brandenburg keine Abschussquote für Wölfe geben wird. Stattdessen wird der Wolf bis 2026 in das Jagdrecht aufgenommen. Die bundesweiten Änderungen sollen im ersten Quartal 2026 in Kraft treten und einen neuen Rahmen für das Wolfsmanagement schaffen.
Inhaltsverzeichnis:
- Hanka Mittelstädt und die Pläne für Brandenburg
- Bundesgesetz und EU-Beschluss
- Unterstützung für Weidetierhalter
- Wolfsmanagement mit Blick auf 2026
Hanka Mittelstädt und die Pläne für Brandenburg
Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) betonte, dass Brandenburg bereit sei, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Landtag lehnte jedoch eine feste Abschussquote ab. Damit bleibt die Zahl der jährlich zu jagenden Wölfe offen, was für Landwirte und Jäger weiterhin ein sensibles Thema ist.
Die neue Regelung folgt bundesweiten Vorgaben, die vom Bundesagrarministerium und den sogenannten „Wolfs-Ländern“ vorbereitet wurden. Diese sollen den Schutz von Weidetieren erleichtern. Gleichzeitig sollen betroffene Bundesländer, darunter Brandenburg und Niedersachsen, eigene Managementpläne erarbeiten. Bis Ende 2026 soll ein vollständiger Wolfsmanagementplan fertiggestellt werden.
Bundesgesetz und EU-Beschluss
Das Bundesagrarministerium plant, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um den Wolf offiziell in die Liste jagdbarer Tiere aufzunehmen. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde bereits vorgestellt. Ziel ist eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer.
Im Bundesjagdgesetz soll festgelegt werden, dass die Länder einen Managementplan aufstellen dürfen, sobald sich der Wolf in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. In diesem Fall ist die Jagd zwischen dem 1. September und Ende Februar erlaubt. Diese Anpassung wurde durch einen Beschluss der Europäischen Union ermöglicht. Der Schutzstatus des Wolfs wurde im Sommer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft.
Zur gleichen Zeit wurde im Wolfsmonitoring 2024/25 ein Überblick über die Population erstellt:
- 219 Wolfsrudel
- 43 Paare
- 14 Einzeltiere
insgesamt verteilt auf 276 Territorien. Die meisten Vorkommen wurden in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60) festgestellt. In Brandenburg ging die Zahl zuletzt leicht zurück.
Unterstützung für Weidetierhalter
Neben den rechtlichen Anpassungen sollen finanzielle Hilfen für Schutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe fortgeführt werden. Das Land Brandenburg investiert weiterhin in Zäune, Herdenschutzhunde und Beratung für Tierhalter. Diese Unterstützung gilt als entscheidend, um Konflikte zwischen Wolfsschutz und Nutztierhaltung zu mindern.
Auch andere Entwicklungen in Brandenburg zeigen, wie stark der ländliche Raum im Wandel steht. Projekte wie die Erweiterung der Tesla-Produktion in Grünheide oder die steigenden Kosten in der Pferdehaltung verdeutlichen, dass Landwirtschaft und Umweltpolitik zunehmend miteinander verflochten sind. Weitere Hintergründe zu aktuellen Landthemen finden Sie hier.
Wolfsmanagement mit Blick auf 2026
Bis 2026 wird der Wolf Teil des bundesweiten Jagdrechts sein, doch eine regulierte Quote bleibt ausgeschlossen. Der Beschluss zeigt, dass Brandenburg auf Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und EU setzt. Während die Umsetzung noch vorbereitet wird, beobachten Jäger, Landwirte und Behörden die Entwicklung aufmerksam.
Der neue Wolfsmanagementplan soll wissenschaftliche Daten, Schutzstrategien und Jagdregelungen bündeln. Damit soll künftig klarer geregelt werden, wann Eingriffe in die Population möglich sind. Für Brandenburg bedeutet das: eine rechtlich gesicherte, aber kontrollierte Anpassung an die Rückkehr des Wolfs in die Kulturlandschaft.
Quelle: Tagesschau