Kinderschutzexpertin Beatrix Schwarz im Untersuchungsraum der Potsdamer Klinik
Kinderschutzexpertin Beatrix Schwarz im Untersuchungsraum der Potsdamer Klinik, Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Ein ruhiger Untersuchungsraum, kurze Abläufe und klare Zuständigkeiten sollen Kinder in Brandenburg künftig besser schützen. Das Land hat beschlossen, ab 2026 vier spezialisierte Kinderschutzambulanzen einzurichten. Der Beschluss wurde im Landtag einstimmig angenommen und gilt als wichtiger Schritt für ein strukturiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen auf Misshandlung oder Vernachlässigung.

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Potsdam und die Arbeit von Beatrix Schwarz

Im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam zeigt sich, wie belastet der Alltag bisher war. Beatrix Schwarz, leitende Oberärztin, führt durch ein Untersuchungszimmer mit bunten Bildern und einem Traumfänger. Dort trifft die Kindernotaufnahme auf ein breites Spektrum an Aufgaben. Sie versorgt Unfälle, Knochenbrüche und parallel alle Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen Untersuchungen häufig zwischen Routinebehandlungen einschieben, was den Prozess erschwert.

Die neue Struktur soll dies ändern. Schwarz beschreibt, dass Kinder künftig in einem geschützten Raum untersucht werden. Ziel ist ein ruhiger Ablauf ohne mehrfaches Weiterreichen. Die ambulanten Stellen sollen verhindern, dass Kinder zusätzliche Belastungen erleben. Ein ähnlicher Strukturbedarf zeigte sich zuletzt auch bei Themen rund um öffentliche Sicherheit, etwa bei der Analyse von regionalen Sicherheitslagen.

Zu den Aufgaben gehören eine gerichtsfeste Dokumentation und die enge Abstimmung mit Jugendämtern, Polizei, Schulen und Beratungsstellen.

Brandenburg, Jugendämter und bundesweiter Vergleich

Die Zahlen der Jugendämter zeigen jährlich steigende Anforderungen. 2024 dokumentierten die Brandenburger Behörden 8.500 Verdachtsmomente. In fast 2.200 Fällen bestätigte sich eine Gefährdung. Die übrigen wurden nach Prüfung ausgeschlossen. Brandenburg war bislang das einzige Bundesland ohne Kinderschutzambulanzen.

Der Landtag in Potsdam entschied nun geschlossen, dies zu ändern. Ab 2026 sollen vier Standorte eröffnet werden. Sie entstehen in Potsdam, Lauchhammer, Neuruppin und Eberswalde. Damit endet der bundesweite Ausnahmezustand, da nun auch Brandenburg ein spezialisiertes System erhält.

Im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen im Land lohnt sich auch ein Blick auf andere Entwicklungen, zum Beispiel auf Reformen der Notfallversorgung.

Aussagen im Landtag und politische Positionen

Mehrere Abgeordnete hoben die Bedeutung klarer Abläufe hervor. Jenny Meyer von der BSW erklärte, dass Kitas und Schulen häufig keinen festen Ansprechpartner haben. Lehrkräfte und Erzieherinnen seien oft unsicher, wohin sie Hinweise weitergeben sollen. Nadine Graßmel von der SPD beschrieb die unklaren Zuständigkeiten zwischen Gesundheitssystem und Jugendämtern und betonte, dass bereits kleine Auffälligkeiten eine Kette von Unsicherheiten auslösen.

Oppositionelle Stimmen kritisierten das späte Handeln. Daniel Oeynhausen von der AfD sprach von fehlender Finanzierung und bemängelte, dass Kinderschutz keine Kostenfrage sein dürfe. Er verwies darauf, dass medizinisches Personal bereits selbst aktiv geworden sei.

Gesundheitsministerin Britta Müller bestätigte Verzögerungen. Verantwortlichkeiten seien zwischen Ministerien aufgeteilt. Beide Häuser würden jedoch eng zusammenarbeiten. Für die Übergangszeit finanziert das Land die vier Ambulanzen mit 170.000 Euro, bis ab 2027 eine Aufnahme in den Landeshaushalt vorgesehen ist. Durch die Krankenhausreform erwartet Brandenburg zusätzliche Bundesmittel. Ergänzend lohnt sich bei gesundheitspolitischen Themen ein Blick auf weitere Entwicklungen im Klinikbereich.

Neue Strukturen für betroffene Kinder

Die neuen Ambulanzen sollen die Erstversorgung bündeln und Kinder vor unnötigen Wiederholungen von Untersuchungen schützen. Jede Stelle übernimmt Koordination, Dokumentation und die Vernetzung aller Beteiligten. Das System orientiert sich an Modellen anderer Bundesländer, die bereits ähnliche Einrichtungen nutzen.

Die Einführung von vier Kinderschutzambulanzen markiert für Brandenburg einen strukturellen Wandel im Umgang mit Verdachtsfällen auf Misshandlung oder Vernachlässigung. Das Land schafft damit ein klar geregeltes Verfahren, das medizinische Expertise, Behördenarbeit und gerichtsfeste Dokumentation vereint.

Quelle: Tageschau

FAQ

Warum richtet Brandenburg vier neue Kinderschutzambulanzen ein?

Brandenburg führt die Ambulanzen ein, um die Erstversorgung von Kindern zu verbessern, die möglicherweise Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung wurden. Die neuen Stellen sollen strukturierte Untersuchungen ermöglichen und Mehrfachbelastungen der Kinder vermeiden.

Wann sollen die neuen Kinderschutzambulanzen ihre Arbeit aufnehmen?

Die vier Standorte in Potsdam, Lauchhammer, Neuruppin und Eberswalde sollen im Jahr 2026 ihren Betrieb aufnehmen.

Wie viele Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung gab es in Brandenburg 2024?

Im Jahr 2024 untersuchten die Jugendämter in Brandenburg rund 8.500 Verdachtsfälle. Bei fast 2.200 Kindern bestätigte sich eine Gefährdung.

Wer ist aktuell für die Untersuchungen von Verdachtsfällen zuständig?

Bis zur Einführung der Ambulanzen übernehmen Ärztinnen und Ärzte wie Beatrix Schwarz und ihr Team am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam die Untersuchungen zusätzlich zum normalen Notaufnahmebetrieb.

Wie werden die neuen Kinderschutzambulanzen finanziert?

Übergangsweise finanziert das Land Brandenburg die vier Ambulanzen mit 170.000 Euro. Ab 2027 sollen die Mittel regulär im Landeshaushalt eingeplant werden.

Welche Aufgaben übernehmen die neuen Ambulanzen?

Sie koordinieren Untersuchungen, stellen einen geschützten Raum bereit, dokumentieren Ergebnisse gerichtsfest und arbeiten eng mit Jugendämtern, Polizei, Schulen und Beratungsstellen zusammen.