Die Ausbreitung der Geflügelpest sorgt erneut für Besorgnis. In Brandenburg und im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern wurden mehrere Fälle des hochansteckenden Virus bestätigt. Behörden und Landwirte stehen vor großen Herausforderungen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis:
- Geflügelpest bei Graugans in Brandenburg an der Havel bestätigt
- Neuer Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern nahe der Landesgrenze
- Schutzmaßnahmen für Bevölkerung und Betriebe
- Seltene Ansteckung beim Menschen
Geflügelpest bei Graugans in Brandenburg an der Havel bestätigt
Das Agrarministerium in Potsdam bestätigte den Verdacht auf Geflügelpest bei einer Graugans in Brandenburg an der Havel. Weitere Fälle unter Wildvögeln sind nach Angaben der Behörde möglich. Besonders im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden mehrere tote Kraniche im Gebiet Teichland Linum entdeckt. Die Laboruntersuchungen zu diesen Tieren stehen noch aus.
Der Landkreis teilte mit, dass derzeit über 100 000 Kraniche über Deutschland ziehen. Mit dem Herbstzug steigt das Risiko, dass das Virus in Geflügelbestände gelangt. Das Ministerium warnte, dass der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt zu vermeiden sei.
- Futter, Wasser und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich bleiben.
- Geflügel sollte nur in geschützten Bereichen gehalten werden.
- Verdächtige Krankheitsfälle sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.
Neuer Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern nahe der Landesgrenze
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Virus wieder aufgetreten. In einem Betrieb nahe der Grenze zu Brandenburg wurde die Geflügelpest erneut festgestellt. Zudem wurde der Erreger bei Kranichen nachgewiesen. Das Agrarministerium warnte daher, dass die Gefahr auch für brandenburgische Betriebe zunehme.
In einem Entenzuchtbetrieb im Kreis Märkisch-Oderland mussten fast 3 000 Enten getötet werden. Der Grund war eine bestätigte Infektion mit einem hoch ansteckenden Virus. Um die Ausbreitung zu stoppen, wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.
- Transport von Hühnern, Enten und Gänsen ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
- Tiere müssen im Stall oder unter einem engmaschigen Schutznetz gehalten werden.
- Regelmäßige Kontrollen durch Veterinärbehörden sind verpflichtend.
Schutzmaßnahmen für Bevölkerung und Betriebe
Die Stadt Brandenburg an der Havel informierte die Bürger über das richtige Verhalten im Umgang mit toten Vögeln. Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel dürfen nicht berührt werden. Stattdessen sollen sie dem Veterinäramt oder der Ordnungsbehörde gemeldet werden. So können Proben entnommen und untersucht werden, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen.
Das Virus tritt seit mehreren Jahren immer wieder in Deutschland auf. Wird ein Bestand mit einer aggressiven Variante infiziert, müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb getötet werden. Diese Maßnahme dient der schnellen Eindämmung des Erregers.
Seltene Ansteckung beim Menschen
Infektionen von Menschen mit dem Virus sind äußerst selten. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden besteht für die Bevölkerung derzeit kein erhöhtes Risiko. Dennoch raten Experten zur Einhaltung von Hygienevorschriften und Vorsicht im Kontakt mit Wildvögeln.
Die Behörden bleiben wachsam. Die aktuelle Situation in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass die Gefahr einer Ausbreitung weiterhin besteht. Nur konsequente Vorsorgemaßnahmen können verhindern, dass sich das Virus erneut in größere Bestände einschleicht.
Quelle: rbb24