Geflügelpestgefahr im Barnim
Geflügelpestgefahr im Barnim, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Der Landkreis Barnim ruft Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen zur erhöhten Aufmerksamkeit auf. Das Veterinäramt warnt vor der Ausbreitung der Geflügelpest, die derzeit in mehreren Regionen Deutschlands nachgewiesen wurde. Die Tierseuche betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügel und breitet sich entlang der Zugrouten aus.

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Geflügelpest in Brandenburg bestätigt

Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mitteilt, wurde das Virus bereits in mehreren Bundesländern festgestellt, darunter auch im Land Brandenburg. Die Nachweise betreffen sowohl Wildvögel als auch Nutzgeflügelbestände. Diese Entwicklung sorgt im Landkreis Barnim für erhöhte Alarmbereitschaft. Besonders während des herbstlichen Vogelzugs steigt die Gefahr einer Einschleppung des Virus in heimische Bestände deutlich.

Hinweise des Amtstierarztes des Landkreises Barnim

Der zuständige Amtstierarzt mahnt zur besonderen Vorsicht. Bürgerinnen und Bürger sollen keine toten Wildvögel anfassen. Eltern werden gebeten, ihre Kinder ausdrücklich auf diese Gefahr hinzuweisen. Nur so kann verhindert werden, dass das Virus unbemerkt weiterverbreitet wird. Die Bevölkerung soll Beobachtungen über verendete Tiere umgehend an die zuständigen Behörden melden.

Keine allgemeine Stallpflicht, aber erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

Aktuell gilt im Land Brandenburg – mit Ausnahme der in Märkisch-Oderland eingerichteten Sperrzonen – keine allgemeine Aufstallungspflicht. Trotzdem werden alle Geflügelhalterinnen und -halter dringend aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Achte auf Sicherheit beim Füttern von Geflügel
Achte auf Sicherheit beim Füttern von Geflügel, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören:

  1. Fütterung des Geflügels nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen,
  2. keine Tränkung mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben,
  3. Aufbewahrung von Futter, Einstreu und Gerätschaften an Orten, die für Wildvögel nicht erreichbar sind.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Virus über Wildvögel in die Bestände gelangt. Schon geringfügige Nachlässigkeiten können zur Ausbreitung des Erregers führen.

Meldepflicht und Kontrolle der Geflügelhaltungen

Bei auffälligen Erkrankungen oder einem plötzlichen Anstieg der Tierverluste muss umgehend der Amtstierarzt informiert werden. Das Veterinäramt erinnert außerdem daran, dass alle Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registriert sein müssen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Bestands. Nur so können im Ernstfall Schutzmaßnahmen schnell und gezielt umgesetzt werden.

Die Behörden des Landkreises Barnim appellieren an alle Halterinnen und Halter, die bestehenden Vorgaben strikt einzuhalten und mögliche Risiken ernst zu nehmen. Der Schutz der Geflügelbestände hängt wesentlich von der Wachsamkeit jedes Einzelnen ab.

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Quelle: Amt-Britz-Chorin-Oderberg