Mehr als drei Viertel der Verfahren wegen häuslicher Gewalt enden in Berlin und Brandenburg ohne Anklage. Das zeigen Daten der Staatsanwaltschaften, die der Investigativ-Redaktion rbb24 Recherche vorliegen. Die Zahlen belegen deutliche Unterschiede bei Anklagen, Strafbefehlen und Einstellungen. Gleichzeitig steigt die Zahl der registrierten Fälle in der Hauptstadt weiter an.
Inhaltsverzeichnis
- Christina Clemm und Berliner Staatsanwaltschaft 2024
- Brandenburg und Hochschule der Polizei
- Bundeskriminalamt und Dunkelfeld-Studie
- Polizei Berlin und Opferschutz-Standards
Christina Clemm und Berliner Staatsanwaltschaft 2024
2024 registrierte die Berliner Staatsanwaltschaft 15.045 Verfahren mit Bezug zu häuslicher Gewalt. In 441 Fällen kam es zur Anklage. Das entspricht 2,9 Prozent aller Eingänge. Zusätzlich wurden 797 Strafbefehle erlassen. Meist handelte es sich um Geldstrafen.
Rund 76 Prozent der Verfahren wurden eingestellt. Gründe waren fehlende Beweise oder geringe Erfolgsaussichten. 2021 lag die Zahl der Eingänge noch bei 11.078. Vier Jahre später waren es rund 4.000 mehr. 2025 erreichte Berlin mit 16.343 Verfahren einen neuen Höchststand. Weitere Entwicklungen zur Sicherheitslage Barnim 2025 zeigen ebenfalls statistische Trends im Bereich Kriminalität.
Die Berliner Fachanwältin für Straf- und Familienrecht Christina Clemm beschreibt die Verfahren als belastend. Viele Betroffene gäben auf. Sie seien nicht bereit auszusagen, weil sie keine Sicherheit hätten. Wörtlich sagte sie: "Weil sie eben nicht die Sicherheit haben, aussagen zu können, ohne dass sie weiteren Gefahren ausgesetzt sind." Zudem fehle oft Wissen über rechtliche Möglichkeiten oder Unterstützung durch Opferhilfe-Organisationen.
Brandenburg und Hochschule der Polizei
Auch in Brandenburg werden die meisten Verfahren eingestellt. 2024 gingen dort 2.983 Fälle ein. 190 führten zur Anklage. Das sind 6,4 Prozent. 83 Strafbefehle wurden ausgesprochen, also 2,8 Prozent. Die Einstellungsquote lag zuletzt bei 85,8 Prozent und damit höher als in Berlin.
Im Unterschied zur Hauptstadt zeigt sich in Brandenburg kein klarer Aufwärtstrend. Die Fallzahlen bewegen sich seit Jahren auf niedrigem Niveau gemessen an der Bevölkerungszahl. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass dort weniger Gewalt vorkommt. Recherchen des rbb deuten darauf hin, dass in kleineren Städten und Dörfern die Hemmschwelle für Anzeigen höher ist.
Dorothee Dienstbühl von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg verweist auf Scham und Angst bei Betroffenen. Sie schildert typische Reaktionen mit den Worten: "Sodass sie dann wirklich diese Angst haben: 'Oh mein Gott, es ist entdeckt worden. Was sollen die Nachbarn von mir denken?'" Im Kontext staatlicher Maßnahmen wird in Brandenburg auch über mehr Bodycams und Taser diskutiert.
Bundeskriminalamt und Dunkelfeld-Studie
Statistiken bilden nur einen Teil der tatsächlichen Gewalt ab. Das Dunkelfeld gilt als groß. Dienstbühl betont, dass deutlich mehr Fälle existieren als registriert werden. Eine gemeinsame Studie von Bundeskriminalamt, Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium untersuchte dieses Dunkelfeld. Erste Ergebnisse zeigen eine Anzeigequote von unter 10 Prozent. Bei Partnerschaftsgewalt liegt sie sogar unter 5 Prozent. Weitere Informationen veröffentlicht das Bundeskriminalamt, mehr hier.
Viele Formen psychischer Gewalt sind nicht strafbar. Dazu zählen Kontrolle des Alltags oder massiver Druck in Beziehungen. Solche Handlungen führen selten zu Verurteilungen. Ermittlungen scheitern zudem oft an schwieriger Beweislage. In Konstellationen Aussage gegen Aussage fehlen objektive Beweise. Teilweise ziehen Betroffene ihre Aussagen zurück oder verweigern sie vor Gericht.
Polizei Berlin und Opferschutz-Standards
Frauenhilfeeinrichtungen kritisieren die begrenzten präventiven Möglichkeiten der Polizei. Eine Sozialarbeiterin aus dem Norden Berlins erklärte, die Polizei handle meist erst nach einem Vorfall. Gleichzeitig verweist die Polizei Berlin auf bestehende Standards. Diese regeln Einsatzort, Tatortarbeit und Spurensicherung. Sie definieren eine Mindestanforderung und umfassen auch Schutz und Unterstützung von Betroffenen.
Die Polizei Brandenburg betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Justiz, Jugendämtern, Sozialdiensten und Opferhilfeeinrichtungen. Christina Clemm fordert zusätzlich richterliche Videovernehmungen bei Partnerschaftsgewalt. Dadurch müssten Betroffene nicht mehrfach aussagen. Ein Video könnte vor Gericht abgespielt werden. Sie sagt dazu: "Das bräuchten wir dringend bei Partnerschaftsgewalt." Und weiter: "Da ist der Druck noch größer, als wenn es einen Fremdtäter gegeben hat."
Hilfsangebote im Überblick
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016, kostenlos, anonym, 24 Stunden erreichbar
- BIG Berlin 030 611 03 00, Beratung und Soforthilfe
- Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg 0331 200 9719
- Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser mit regionalen Kontakten
Die Daten zeigen eine hohe Zahl eingestellter Verfahren und eine niedrige Anzeigequote. Gleichzeitig steigen die registrierten Fälle in Berlin weiter an.
FAQ
Wie viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt wurden 2024 in Berlin registriert?
2024 registrierte die Berliner Staatsanwaltschaft 15.045 Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Wie hoch war die Anklagequote in Berlin im Jahr 2024?
Von 15.045 Verfahren führten 441 zu einer Anklage. Das entspricht 2,9 Prozent aller Eingänge.
Wie viele Strafbefehle wurden 2024 in Berlin erlassen?
Im Jahr 2024 wurden in Berlin 797 Strafbefehle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ausgesprochen, meist in Form von Geldstrafen.
Wie hoch war die Einstellungsquote in Brandenburg?
In Brandenburg lag die Einstellungsquote zuletzt bei 85,8 Prozent und damit höher als in Berlin.
Wie hoch ist laut Studie die Anzeigequote bei häuslicher Gewalt?
Die gemeinsame Studie von Bundeskriminalamt, Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium zeigt eine Anzeigequote von unter 10 Prozent. Bei Partnerschaftsgewalt liegt sie unter 5 Prozent.
Welche Unterstützung forderte Christina Clemm für Betroffene?
Christina Clemm fordert die Möglichkeit richterlicher Videovernehmungen, damit Betroffene nicht mehrfach aussagen müssen und ihre Aussage vor Gericht per Video abgespielt werden kann.
Quelle: TAGESSPIEGEL, SN2 WORLD