Nachbarschaftshilfe unterstützt Pflege im Alltag
Nachbarschaftshilfe unterstützt Pflege im Alltag, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Die Pflege zu Hause bleibt für viele Menschen zentral. In Brandenburg entsteht dafür eine neue Möglichkeit. Pflegebedürftige erhalten finanzielle Unterstützung, wenn Nachbarn im Alltag helfen. Die Pflegekassen erkennen diese Hilfe jetzt offiziell an. Ähnliche Entwicklungen im Pflegebereich zeigen sich auch in anderen Bereichen der Versorgung, wie aktuelle Maßnahmen im Pflegesektor verdeutlichen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können ab sofort Nachbarschaftshilfe als Alltagsunterstützung abrechnen. Das gilt für Personen, die im eigenen Zuhause versorgt werden. Die Regelung erweitert bestehende Angebote, ohne professionelle Pflegedienste zu ersetzen.

Inhaltsverzeichnis

Regelung in Brandenburg

Die Neuerung gilt im Bundesland Brandenburg. Dort werden mehr als 190.000 pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Der sogenannte Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu. Er kann genutzt werden, wenn Nachbarn beim Einkaufen helfen, im Haushalt unterstützen oder Fahrten zum Arzt übernehmen. Unterstützung und Beratung erhalten Betroffene auch über regionale Anlaufstellen, mehr dazu hier.

Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse. Das Geld geht nicht direkt an die Helfenden. Es wird den pflegebedürftigen Personen gutgeschrieben. Diese Regelung stellt klar, wie die finanzielle Unterstützung verwendet wird.

Entlastungsbetrag 131 Euro

Der Entlastungsbetrag ist für konkrete Alltagshilfen vorgesehen. Medizinische Tätigkeiten bleiben ausgeschlossen. Dazu zählen etwa Medikamentengabe oder Wundverbandswechsel. Nachbarschaftshilfe ergänzt die Pflege, ersetzt sie aber nicht.

Aktuell nutzt nur etwa jede zweite berechtigte Person diesen Betrag. Die neue Anerkennung soll die Nutzung erhöhen. Sie richtet sich an Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen und keine Pflegedienste für diese Aufgaben einsetzen. Politische Initiativen zur Stärkung solcher Angebote werden weiterhin diskutiert, siehe hier.

Registrierung in Cottbus

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen sich vorab registrieren. Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung mit Sitz in Cottbus. Zusätzlich ist eine sechsstündige Schulung verpflichtend. Inhalte sind Hilfe im Notfall sowie rechtliche Grundlagen.

In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt entstehen Service-Punkte. Sie beraten Interessierte und organisieren Schulungen. Ein Helfer darf maximal 2 Pflegebedürftige betreuen. Als Aufwandsentschädigung sind höchstens 10 Euro pro Stunde zulässig.

Grenzen und Ausschlüsse

Direkte Angehörige sind von der Regelung ausgeschlossen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin direkt über die Pflegekasse ab. Die Begrenzungen sollen verhindern, dass aus der Hilfe ein Geschäftsmodell wird. Darauf weist Sozialministerin Britta Müller hin.

Die neue Anerkennung der Nachbarschaftshilfe stärkt die Versorgung zu Hause und schafft klare Regeln für alle Beteiligten. Sie verbindet finanzielle Entlastung mit verbindlichen Standards.

Prüfen Sie den Standort des Landesamtes für Soziales und Versorgung mit Sitz in Cottbus auf Google Maps:

Karte: Google Maps / Standort des Landesamtes für Soziales und Versorgung mit Sitz

FAQ

Wer kann Nachbarschaftshilfe in Brandenburg abrechnen?

Nachbarschaftshilfe können pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad abrechnen, die zu Hause versorgt werden und Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse haben.

Wie hoch ist der monatliche Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat und kann für anerkannte Alltagsunterstützung durch Nachbarn genutzt werden.

Welche Tätigkeiten gelten als Nachbarschaftshilfe?

Zur Nachbarschaftshilfe zählen unter anderem Einkaufen, Unterstützung im Haushalt sowie Begleitung oder Fahrten zu Arztterminen.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Medizinische oder pflegerische Fachleistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung sind ausgeschlossen und dürfen nicht über die Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden.

Müssen Nachbarschaftshelfer registriert sein?

Ja, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen sich beim Landesamt für Soziales und Versorgung registrieren und an einer sechsstündigen Schulung teilnehmen.

Wie viele Pflegebedürftige darf eine Person unterstützen?

Eine registrierte Hilfsperson darf maximal zwei pflegebedürftige Menschen gleichzeitig unterstützen.

Wie hoch ist die erlaubte Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung ist auf höchstens zehn Euro pro Stunde begrenzt.

Erhalten die Helfenden das Geld direkt?

Nein, das Geld wird nicht direkt an die Helfenden ausgezahlt, sondern den pflegebedürftigen Personen über die Pflegekasse erstattet.

Gilt die Regelung auch für Angehörige?

Nein, direkte Angehörige sind von der Nachbarschaftshilfe ausgeschlossen und müssen ihre Leistungen weiterhin direkt über die Pflegekasse abrechnen.

Wo erhalten Interessierte Beratung?

Beratung bieten Service-Punkte in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, die auch für die Organisation der Schulungen zuständig sind.

Quelle: TAGESSCHAU, SN2 WORLD