Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Für Firmen wird sie zu einem entscheidenden Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Wer heute in ökologische Technologien und ressourcenschonende Prozesse investiert, kann nicht nur Kosten senken, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Gleichzeitig verschärfen Gesetzgeber Pflichten bei Nachweisen und Berichterstattung. Damit stellt sich die Frage, wie Investitionen in nachhaltige Projekte steuerlich optimal gestaltet werden können.
Inhaltsverzeichnis:
- Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe
- Degressive Abschreibung ab 2025
- Neue Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
- Vorteile bei privater Nutzung von Elektroautos
- Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen
- Erweiterte Berichtspflichten durch CSRD
- Abgaben und Lenkungsinstrumente
- Steuerliche Chancen nutzen
Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe
Unternehmen können mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter wie energieeffiziente Anlagen oder Elektrotransporter.
- Der Abzugsbetrag beträgt bis zu 200.000 Euro je Betrieb.
- Das Investitionsvolumen kann somit bis zu 400.000 Euro betragen.
- Voraussetzung ist eine Nutzung innerhalb von drei Jahren in einer inländischen Betriebsstätte.
Diese steuerliche Regelung unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung klimafreundlicher Projekte.
Degressive Abschreibung ab 2025
Für bewegliche Güter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, gilt erneut die degressive Abschreibung. Unternehmen können bis zum Dreifachen der linearen Abschreibung und maximal 30 Prozent geltend machen. Damit steigt die Liquidität, was Investitionen erleichtert.
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung wird als Investitionsanreiz verstanden. Sie stärkt vor allem Betriebe, die in neue Maschinen, Anlagen oder Infrastruktur investieren.
Neue Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Ein besonderer Anreiz betrifft die Elektromobilität. Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, gilt die sogenannte Turbo-Abschreibung. Diese Abschreibung sieht folgendes Modell vor:
- 75 Prozent im Anschaffungsjahr
- 10 Prozent im ersten Folgejahr
- 5 Prozent im zweiten und dritten Folgejahr
- 3 Prozent im vierten Jahr
- 2 Prozent im fünften Jahr
Diese Regelung gilt für alle Fahrzeugklassen, also auch für Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
Vorteile bei privater Nutzung von Elektroautos
Auch bei der privaten Nutzung ergeben sich steuerliche Vorteile. Für Elektrofahrzeuge, die ab 1. Juli 2025 angeschafft werden und deren Bruttolistenpreis höchstens 100.000 Euro beträgt, ist nur ein Viertel des Preises bei der Nutzungsentnahme anzusetzen. Die bisherige Grenze von 70.000 Euro wird damit angehoben. Unternehmer mit höherpreisigen Betriebsfahrzeugen profitieren so stärker von der steuerlichen Entlastung.
Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind steuerlich begünstigt. Einnahmen und Entnahmen bis 30 Kilowattpeak bleiben steuerfrei. Auch der Eigenverbrauch ist einbezogen. Für größere Anlagen, insbesondere auf Unternehmensdächern, gibt es zusätzliche Vereinfachungen. Dies erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien und macht Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver.
Erweiterte Berichtspflichten durch CSRD
Neben steuerlichen Vorteilen bestehen auch neue Pflichten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet große Unternehmen zu detaillierten Nachhaltigkeitsberichten. Diese umfassen staatliche Förderungen, Umweltabgaben und die CO2-Bepreisung. Ziel ist mehr Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten.
Bereits seit 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet zur Einhaltung ökologischer und sozialer Standards entlang der Lieferkette. Verstöße können Sanktionen und Reputationsschäden nach sich ziehen.
Abgaben und Lenkungsinstrumente
Zusätzlich schaffen Lenkungsabgaben finanzielle Anreize. Die CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz macht Emissionen kostenintensiver. Unternehmen, die ihren Ausstoß reduzieren, können erhebliche Kosten sparen. Auch Energiesteuern oder die Abgabe auf Einwegkunststoffe lassen sich durch nachhaltige Konzepte verringern. Beispiele sind Mehrwegsysteme oder eigene Energieerzeugung.
Steuerliche Chancen nutzen
Die genannten Maßnahmen zeigen, dass Nachhaltigkeit sowohl Pflicht als auch Chance ist. Wer Investitionen steuerlich klug plant und gesetzliche Vorgaben erfüllt, verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile. Eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Fachleuten für Nachhaltigkeit bleibt dabei entscheidend.
Quelle: Barnim Aktuell