Immer mehr Menschen bestellen Pflanzen online – sei es für den Garten, Balkon oder die Wohnung. Doch nicht immer läuft alles glatt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg registriert regelmäßig Beschwerden über beschädigte oder falsch gelieferte Pflanzen. Wer etwa einen Baum bestellt und nur ein paar Samen erhält, kann sich auf klare gesetzliche Regelungen stützen. Dabei gelten beim Pflanzenkauf im Netz bestimmte Rechte, die man kennen sollte.
Inhaltsverzeichnis:
- Beschwerden nach Bestellungen wie beim Kirschbaum von Brandenburg
- Verbraucherinnen und Verbraucher berichten immer wieder von mangelhafter Qualität
- Gewährleistungsrecht bei beschädigter oder falscher Ware
- Rücktritt vom Kaufvertrag durch das Widerrufsrecht
- Hilfe durch die Verbraucherzentrale Brandenburg
Beschwerden nach Bestellungen wie beim Kirschbaum von Brandenburg
Ein Kunde bestellte einen Kirschbaum, erhielt jedoch lediglich vier kleine Päckchen mit Samen. Der Versandkarton war auffällig klein, was bereits Zweifel auslöste. Beim Öffnen bestätigte sich: kein Baum, sondern Saatgut. Solche Reklamationen häufen sich. Weitere Fälle betreffen Pflanzen, die verwelkt ankamen oder nicht dem Bild auf der Website entsprachen.
Verbraucherinnen und Verbraucher berichten immer wieder von mangelhafter Qualität
Dabei werden besonders folgende Probleme genannt:
- Vertrocknete Pflanzen bei der Lieferung
- Falsche Sorten oder Größen
- Ware weicht stark vom Produktfoto ab
- Pflanzen überleben den Transport nicht
Gewährleistungsrecht bei beschädigter oder falscher Ware
Wer statt eines Baums nur Samen bekommt, hat ein Recht auf Ersatz oder Rückerstattung. Hier greift das Gewährleistungsrecht. Um den Anspruch durchzusetzen, empfiehlt es sich, Fotos vom Zustand der Ware zu machen und den Verkäufer umgehend zu kontaktieren.
Eine Rücksendung ist möglich, wenn die Pflanzen nicht den Erwartungen entsprechen. Besonders bei lebenden Pflanzen ist jedoch auf die Versandbedingungen zu achten. Temperatur, Feuchtigkeit und Verpackung spielen eine große Rolle. Im stationären Handel lassen sich Zustand und Qualität vor dem Kauf direkt prüfen. Dies vermeidet viele der genannten Probleme.
Rücktritt vom Kaufvertrag durch das Widerrufsrecht
Auch das Widerrufsrecht schützt Onlinekäufer. Es erlaubt den Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen – selbst bei einwandfreier Ware. Dies gilt auch für Garten- und Topfpflanzen, da sie rechtlich nicht als schnell verderblich eingestuft sind.
Ausgenommen vom Widerruf sind Schnittblumen und Sträuße. Hier bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz seitens des Verkäufers. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in die Widerrufsbedingungen des Shops.
Hilfe durch die Verbraucherzentrale Brandenburg
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet persönliche und telefonische Beratung an. Ratsuchende können Termine unter der Telefonnummer 0331 / 98 22 999 5 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) oder über die Website www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung vereinbaren.
Durch Kenntnis der Rechte lassen sich viele Konflikte beim Pflanzenkauf im Internet vermeiden. Ein schneller Kontakt mit dem Anbieter, Fotos als Beweismaterial und das Wissen um Rückgabeoptionen sind entscheidend.
Quelle: Barnim-Aktuell