Die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer haben in Brandenburg 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Die Finanzämter des Landes verbuchten ein Ergebnis, das es in dieser Form bislang nicht gab. Die aktuellen Zahlen zeigen deutliche Ausschläge, sowohl im Zeitverlauf als auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Steuerliche Entwicklungen stehen dabei im Zusammenhang mit weiteren landesweiten Regelungen, mehr hier.
Inhaltsverzeichnis
- Finanzministerium Brandenburg und Steuerjahr 2025
- Thomas Vieweg und geburtenstarke Jahrgänge
- Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Freibeträge
- Bundesvergleich und Daten der Statistischen Landesämter
Finanzministerium Brandenburg und Steuerjahr 2025
Die Brandenburger Finanzämter nahmen 2025 exakt 99.623.928,16 Euro aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Das bestätigte das Finanzministerium in Potsdam auf Anfrage von rbb|24. Damit wurde erstmals nahezu die Marke von 100 Millionen Euro erreicht. Der Wert liegt deutlich über dem Vorjahr.
Bereits 2024 galten die Einnahmen als außergewöhnlich hoch. Damals flossen 63.797.750,46 Euro in die Landeskasse. Dieser Betrag stellte den höchsten Stand seit rund zehn Jahren dar. Innerhalb eines Jahres stieg das Aufkommen somit um mehr als 35 Millionen Euro. Der Sprung markiert den größten jemals gemessenen Zuwachs bei diesen Steuerarten in Brandenburg.
Thomas Vieweg und geburtenstarke Jahrgänge
Nach Angaben des Finanzministeriums gibt es mehrere Gründe für den starken Anstieg. Thomas Vieweg, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums, verwies auf mehrere Einzelfälle mit erheblichem Steuervolumen. Gleichzeitig spielten demografische Effekte eine zentrale Rolle. Geburtenstarke Jahrgänge vererben zunehmend größere Vermögen.
Ein weiterer Faktor betrifft die Entwicklung der Vermögenswerte. Immobilien und andere Sachwerte haben in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewonnen. Dadurch steigt die steuerliche Bemessungsgrundlage. Diese Kombination führte 2025 zu einem außergewöhnlichen Ergebnis, das laut Ministerium nicht als dauerhaftes Niveau gilt. Auch andere Steuerdebatten prägen das Bild, zobacz tutaj.
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Freibeträge
Die Erbschaftsteuer wird auf den Nachlass Verstorbener erhoben. Die Schenkungsteuer ergänzt sie rechtlich und folgt denselben gesetzlichen Grundlagen. Ziel ist es, Steuerumgehungen zu verhindern und gleichzeitig übermäßige Belastungen für Erben zu vermeiden. Für beide Steuerarten gelten identische Freibeträge.
- Ehepartner können Vermögen bis 500.000 Euro steuerfrei erhalten.
- Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.
Nur Vermögen oberhalb dieser Grenzen wird besteuert. Die Steuersätze bewegen sich zwischen 7 Prozent bei Vermögen bis 75.000 Euro und bis zu 50 Prozent bei Beträgen über 26 Millionen Euro. Für Unternehmensvermögen gelten zusätzliche Ausnahmen. In vielen Fällen fällt hier keine oder nur eine sehr geringe Steuer an. Diese Sonderregelungen wurden bereits 2006 und 2014 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Bundesvergleich und Daten der Statistischen Landesämter
Im Verhältnis zum gesamten Haushalt bleibt die Bedeutung der Erbschafts- und Schenkungssteuer begrenzt. Für 2025 rechnet Brandenburg mit Gesamteinnahmen von rund 11,3 Milliarden Euro. Der Anteil der beiden Steuerarten liegt damit deutlich unter einem Prozent. 2024 betrug der Anteil weniger als 0,6 Prozent.
Ein Vergleich der Bundesländer zeigt große Unterschiede. Die Daten basieren auf den Steuererlösen des Jahres 2022 und verdeutlichen regionale Disparitäten. Steuerliche Rahmenbedingungen werden auch in anderen Bereichen angepasst, mehr hier.
| Bundesland | Euro pro Einwohner |
|---|---|
| Hamburg | 1.424 |
| Bayern | 1.294 |
| Baden-Württemberg | 985 |
| Berlin | 844 |
| Bremen | 761 |
| Hessen | 734 |
| Schleswig-Holstein | 604 |
| Nordrhein-Westfalen | 596 |
| Rheinland-Pfalz | 562 |
| Niedersachsen | 460 |
| Saarland | 326 |
| Brandenburg | 143 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 87 |
| Sachsen | 84 |
| Thüringen | 69 |
| Sachsen-Anhalt | 65 |
Brandenburg erzielte 2022 pro Einwohner 143 Euro und lag damit an der Spitze der ostdeutschen Flächenländer. Hamburg führte das Ranking bundesweit an. Berlin belegte Platz vier und übertraf den westdeutschen Durchschnitt. In der Hauptstadt beliefen sich die Einnahmen 2022 auf 808,7 Millionen Euro. 2024 sank der Betrag auf knapp 511 Millionen Euro.
Die Einnahmen aus Erbschaften und Schenkungen gelten als schwer prognostizierbar. Besonders große Nachlässe einzelner Personen können die Jahresergebnisse stark beeinflussen. Das Finanzministerium Brandenburg erwartet daher absehbar keine erneuten Rekordeinnahmen. Einzelheiten zu außergewöhnlichen Fällen wurden unter Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht veröffentlicht.
FAQ
Wie hoch waren die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Brandenburg 2025?
Die Brandenburger Finanzämter nahmen 2025 exakt 99.623.928,16 Euro aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein.
Warum stiegen die Einnahmen im Jahr 2025 so stark an?
Der Anstieg ist auf mehrere Einzelfälle mit hohem Steuervolumen, geburtenstarke Jahrgänge sowie gestiegene Vermögenswerte, insbesondere bei Immobilien, zurückzuführen.
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Wie hoch sind die Steuersätze bei steuerpflichtigen Erbschaften?
Die Steuersätze liegen zwischen 7 Prozent bei Vermögen bis 75.000 Euro und bis zu 50 Prozent bei Vermögen über 26 Millionen Euro.
Welche Rolle spielt die Erbschaftssteuer im Brandenburger Landeshaushalt?
Die Einnahmen aus Erbschaften und Schenkungen machen deutlich weniger als ein Prozent der gesamten Steuereinnahmen des Landes aus.
Wie lag Brandenburg im Bundesvergleich bei den Einnahmen pro Einwohner?
Brandenburg erzielte 2022 Einnahmen von 143 Euro pro Einwohner und lag damit an der Spitze der ostdeutschen Flächenländer.
Erwartet das Finanzministerium weitere Rekordeinnahmen?
Das Brandenburger Finanzministerium geht nicht davon aus, dass der Rekordwert in absehbarer Zeit erneut erreicht oder übertroffen wird.
Quelle: RBB24, Patioznet