Steuerformular mit Identifikationsnummer und Steuernummer bei verlorener Steuer-ID
Die Steuer-ID findet sich häufig in vorhandenen Steuerunterlagen. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Wer seine Steuer-ID verloren hat, sollte zuerst den Einkommensteuerbescheid und die Lohnsteuerbescheinigung prüfen. Dort steht die Steueridentifikationsnummer in der Regel bereits. Fehlen diese Unterlagen, lässt sich beim Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung anfordern. Die Anfrage ist online möglich, die Antwort kommt beim regulären BZSt-Verfahren per Post. Für einen dringenden Termin lohnt sich deshalb zunächst die Suche in vorhandenen Dokumenten. Auch eine persönliche Auskunft beim örtlichen Bürgerbüro kann infrage kommen, sofern die Kommune diesen Service anbietet.

Inhaltsverzeichnis

Steuer-ID verloren: Diese Unterlagen zuerst prüfen

Beginnen Sie mit dem jüngsten Einkommensteuerbescheid. Suchen Sie nach der Bezeichnung „Identifikationsnummer“, „IdNr.“ oder „IdNr“. Die Nummer steht im Bereich der persönlichen Angaben. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine bestimmte Position auf dem Blatt, sondern lesen Sie die Beschriftung neben der Zahlenfolge.

Als zweite Fundstelle eignet sich die Lohnsteuerbescheinigung. Gemeint ist die Bescheinigung über Arbeitslohn und Steuerabzüge, die der Arbeitgeber erstellt. Sie kann als Ausdruck oder als gespeichertes Dokument vorliegen. Suchen Sie deshalb auch in einem vorhandenen Mitarbeiterportal und in Ihren heruntergeladenen Dateien.

Frau prüft Unterlagen mit Rechner und Laptop bei der Suche nach der Steuer-ID
Steuerbescheide und Lohnunterlagen sind die ersten Anlaufstellen bei der Suche nach der Nummer. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Das ursprüngliche Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern ist ebenfalls hilfreich. Prüfen Sie außerdem weitere Schreiben des Finanzamts. Wer seine Unterlagen für Behörden geordnet vorbereitet, kann solche Angaben später gezielt nachschlagen.

Die folgende Suchreihenfolge hilft, vorhandene Dokumente systematisch durchzugehen. Ein neues Schreiben ist nicht der erste notwendige Schritt, wenn die richtige Nummer bereits lesbar vorliegt.

Fundstelle So gehen Sie vor Darauf kommt es an
Einkommensteuerbescheid Persönliche Angaben und Beschriftung der Nummer prüfen Bei mehreren Personen die eigene Nummer zuordnen
Lohnsteuerbescheinigung Ausdruck oder digitale Bescheinigung öffnen Nach der Identifikationsnummer suchen
Mitteilungsschreiben des BZSt Steuerordner und ältere persönliche Dokumente durchsuchen Ein älteres Schreiben ist wegen seines Alters nicht ungültig
Weitere Schreiben des Finanzamts Kopfbereich und persönliche Angaben ansehen Steuernummer und andere Aktenzeichen nicht übernehmen

Für die digitale Suche sind Begriffe wie „Lohnsteuerbescheinigung“, „Einkommensteuerbescheid“ und „Identifikationsnummer“ sinnvoll. Öffnen Sie das gefundene Dokument anschließend vollständig. Ein Dateiname oder ein Suchausschnitt allein reicht nicht, um die Nummer sicher einer Person zuzuordnen.

Steuer-ID und Steuernummer richtig unterscheiden

Die persönliche Steuer-ID besteht aus elf Ziffern und bleibt grundsätzlich ein Leben lang gleich. Ein Wechsel des Wohnorts oder eine Heirat führt nicht zu einer neuen persönlichen Nummer. Deshalb können auch ältere Unterlagen die gesuchte Angabe enthalten.

Die Steuernummer gehört dagegen zum Besteuerungsverfahren beim Finanzamt. Sie kann sich ändern, etwa wenn nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird. Eine Person kann außerdem mehrere Steuernummern haben. Wer nach der Steueridentifikationsnummer gefragt wird, sollte deshalb nicht einfach die erstbeste steuerliche Zahlenfolge einsetzen.

Prüfen Sie immer drei Dinge zusammen: die Bezeichnung des Feldes, die Zahl der Ziffern und den Namen der zugehörigen Person. Elf Ziffern allein beweisen noch nicht, dass eine abgeschriebene Nummer richtig ist. Bei einem gemeinsamen Steuerbescheid ist besonders wichtig, die Angaben der beiden Personen auseinanderzuhalten.

Für Selbstständige können zusätzlich betriebliche Nummern in den Unterlagen auftauchen. Fragen zur Abgrenzung von USt-IdNr. und Steuernummer betreffen andere Angaben als die persönliche Steuer-ID. Entscheidend bleibt die genaue Bezeichnung im jeweiligen Antrag.

Übertragen Sie die Nummer möglichst direkt aus einem verlässlichen Dokument. Kontrollieren Sie danach jede Ziffer noch einmal. Ein Foto mit abgeschnittenem Rand oder eine handschriftliche Notiz ohne Namen ist eine schlechtere Grundlage als der vollständige Bescheid.

Steuer-ID oder Steuernummer? Der schnelle Vergleich

Ähnliche Begriffe, aber unterschiedliche Funktionen: Diese Merkmale helfen bei der Zuordnung.

Merkmal Steuer-ID Steuernummer
Zuordnung Persönliche Identifikationsnummer Nummer im Besteuerungsverfahren beim Finanzamt
Länge Elf Ziffern Im Artikel wird keine einheitliche Stellenzahl genannt.
Änderung bei Umzug Bleibt grundsätzlich gleich. Kann sich ändern, wenn ein anderes Finanzamt zuständig wird.
Änderung bei Heirat Bleibt bestehen. Keine pauschale Aussage im Artikel.
Mehrere Nummern möglich? Die persönliche Steuer-ID bleibt derselben Person zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern haben.

Die erneute Mitteilung beim BZSt anfordern

Bleibt die Suche erfolglos, nutzen Sie den offiziellen Dienst „Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt dabei keine Ersatznummer. Es teilt die bereits zugeordnete Nummer erneut mit. Die reguläre erneute Mitteilung durch das BZSt ist kostenlos.

Rufen Sie den Dienst über den offiziellen Internetauftritt des BZSt auf. Prüfen Sie vor der Eingabe persönlicher Angaben, ob Sie sich tatsächlich im behördlichen Angebot befinden. Eine kostenpflichtige Vermittlung ist für den direkten Antrag beim BZSt nicht erforderlich.

  1. Wählen Sie die erneute Mitteilung an die steuerpflichtige Person, wenn Sie Ihre eigene Nummer suchen.
  2. Füllen Sie die angeforderten Angaben zur Person und Anschrift vollständig aus.
  3. Vergleichen Sie die Einträge mit Ihren amtlichen Dokumenten und prüfen Sie insbesondere die Schreibweise des Namens.
  4. Senden Sie die Anfrage ab und notieren Sie das Datum für Ihre Unterlagen.
  5. Kontrollieren Sie anschließend die Post an Ihrer aktuellen Meldeanschrift.

Das Bundesportal nennt für die reguläre Anfrage keine einzureichenden Unterlagen. Das ist von einem Antrag durch eine andere Person zu unterscheiden. Wer als gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter handelt, muss seine Vertretungsberechtigung entsprechend nachweisen.

Das BZSt-Portal unterscheidet ausdrücklich zwischen der Mitteilung an die betroffene Person und der Mitteilung an berechtigte Dritte. Dazu können sorgeberechtigte Eltern, ein Vormund oder ein bevollmächtigter Steuerberater gehören. Die bloße Kenntnis von Name und Anschrift berechtigt nicht dazu, die Nummer eines anderen Menschen anzufordern.

Eine telefonische oder per E-Mail übermittelte Auskunft über die Steuer-ID bietet das BZSt aus Datenschutzgründen nicht an. Ein Onlineformular dient hier zur Einleitung des Verfahrens. Es ist keine öffentliche Suchmaske, in der sich eine fremde oder die eigene Nummer allein anhand eines Namens anzeigen lässt.

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Steuer-ID wiederfinden: 6 Schritte zum Abhaken

0 von 6 Schritten erledigt
Bei Zeitdruck: Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr örtliches Bürgerbüro eine persönliche Selbstauskunft zur Steueridentifikationsnummer anbietet.

Wenn die Nummer dringend gebraucht wird

Wer die Steuer-ID kurzfristig benötigt, sollte neben der Dokumentensuche den Service der eigenen Kommune prüfen. Manche Bürgerbüros bieten eine persönliche Selbstauskunft an. Dafür muss die Identität nachgewiesen werden. Eine bundesweit identische Regelung zu Termin, Gebühren und Ausgabeform lässt sich daraus nicht ableiten.

Ein konkretes Beispiel ist Gummersbach. Der dortige BürgerService beschreibt eine sofortige Mitteilung der gespeicherten Steuer-ID bei Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Auch Bremerhaven nennt die persönliche Ausstellung vor Ort. Diese Angebote gelten für die jeweiligen örtlichen Verfahren und sind keine Zusage für jede Gemeinde.

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Steuer-ID verloren: Welcher Weg passt jetzt?

Drei kurze Fragen führen zum sinnvollen nächsten Schritt.

Fragen Sie vor einer Fahrt ausdrücklich nach einer „Selbstauskunft zur Steueridentifikationsnummer“. Klären Sie, ob Ihre zuständige Stelle diesen Service anbietet, ob eine Terminbuchung nötig ist und welche Unterlagen verlangt werden. So vermeiden Sie einen Besuch bei einer Stelle, die nur auf das BZSt-Verfahren verweist.

Bei der Entscheidung zwischen vorhandenen Unterlagen, örtlicher Auskunft und Postweg sind diese Situationen besonders wichtig.

Ihre Situation Sinnvoller nächster Schritt Kontrolle vor dem Abschluss
Eine Nummer wurde gefunden Beschriftung und Personenzuordnung prüfen Ist es wirklich die eigene elfstellige Steuer-ID?
Keine Unterlagen, aber ein dringender Termin Örtliche Selbstauskunft prüfen und die anfordernde Stelle informieren Sind Zuständigkeit, Termin und Identitätsnachweis geklärt?
Kein kurzfristiger Zugriff auf die Nummer Erneute Mitteilung direkt beim BZSt anfordern Ist die aktuelle Meldeanschrift korrekt?
Die Anfrage betrifft eine andere Person Das Verfahren für berechtigte Vertreter nutzen Liegt der erforderliche Nachweis der Vertretungsberechtigung vor?

Eine telefonische Nachfrage zum Ablauf kann sinnvoll sein. Sie ist jedoch etwas anderes als die telefonische Herausgabe der Nummer. Auch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Identifikationsnummer nicht telefonisch beim Finanzamt erfragt werden kann.

Umzug, Zuzug und ausbleibende Post

Planen Sie für den regulären Versand mehrere Wochen ein. Das Bundesportal nennt für das Eingabeformular durchschnittlich vier Wochen. Diese Angabe ist keine garantierte Lieferfrist. Bei einer kurzfristigen Anforderung durch Arbeitgeber oder andere Stellen sollten Sie deshalb sofort über den fehlenden Zugriff auf die Nummer informieren.

Nach einem Umzug verdient die Meldeanschrift besondere Aufmerksamkeit. Der Standardversand erfolgt an die aktuelle Meldeadresse. Wer seine Adressänderung in Brandenburg organisiert, sollte die steuerliche Post bei der Kontrolle der Unterlagen mitdenken.

Prüfen Sie bei ausbleibender Post zunächst die Angaben Ihrer Anfrage und die gemeldete Anschrift. Ein richtig beschrifteter und zugänglicher Briefkasten gehört ebenfalls zur praktischen Kontrolle. Verwechseln Sie eine fehlende Zustellung nicht mit der Notwendigkeit, eine neue Steuer-ID zu erhalten.

Bei einem erstmaligen Zuzug nach Deutschland wird die Nummer nach der Anmeldung grundsätzlich automatisch zugeteilt. Kinder erhalten sie nach der Geburt. Ist nach drei Monaten noch keine Mitteilung angekommen, sieht das Bundesportal eine Anfrage über das BZSt-Formular vor. Für neu Zugezogene ist daher die korrekte Wohnsitzanmeldung ein wichtiger Ausgangspunkt.

Notieren Sie, ob Sie auf eine erstmalige Zuteilung oder eine erneute Mitteilung warten. Diese Unterscheidung hilft bei Rückfragen. Halten Sie außerdem das Datum Ihrer Anfrage bereit, statt nur mitzuteilen, dass der Brief „schon lange“ fehlt.

Was bei einer neuen Arbeitsstelle gilt

Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses benötigt der Arbeitgeber die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Informieren Sie die Lohnbuchhaltung frühzeitig, wenn die Nummer fehlt. Fragen Sie zugleich, bis wann die Angaben für die anstehende Abrechnung vorliegen müssen.

Eine fehlende Steuer-ID führt nicht in jeder Konstellation sofort zur Steuerklasse VI. Nach § 39c EStG ist unter anderem entscheidend, weshalb die erforderlichen Angaben fehlen. Bei schuldhafter Nichtmitteilung sieht die Vorschrift die Abrechnung nach Steuerklasse VI vor.

Für bestimmte Fälle, etwa technische Abrufstörungen oder eine vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende fehlende Mitteilung der zuzuteilenden Nummer, erlaubt das Gesetz vorübergehend die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese Regelung gilt längstens für drei Kalendermonate. Ein verlorenes Schreiben allein begründet keine pauschale Zusage für diese Übergangsbehandlung.

Die Lohnbuchhaltung sollte den konkreten Fall prüfen. Liegen die ELStAM in den gesetzlich erfassten Übergangsfällen später vor, sind die vorherigen Berechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Reichen Sie die Nummer deshalb unmittelbar nach Erhalt nach.

Speichern Sie anschließend eine gut lesbare Kopie des Nachweises an einem geschützten Ort. Kennzeichnen Sie Dokumente verschiedener Familienmitglieder eindeutig. Für die aktuelle Suche beginnt der kürzeste Weg beim vorhandenen Bescheid; fehlen alle Nachweise, sollten örtliche Auskunft und reguläre BZSt-Anfrage gezielt geprüft werden.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Zuerst vorhandene Steuer- und Lohnunterlagen durchsuchen.
  • Nummer, Beschriftung und zugehörigen Namen gemeinsam kontrollieren.
  • Den kostenlosen BZSt-Dienst direkt nutzen.
  • Beim Onlineantrag den anschließenden Postweg einplanen.
  • Bei Zeitdruck die örtliche Selbstauskunft prüfen.
  • Nach einem Umzug auf korrekte Meldedaten achten.
  • Den Arbeitgeber früh informieren und die Nummer zügig nachreichen.

FAQ

Kann ich meine Steuer-ID aus dem Geburtsdatum berechnen?

Nein. Die Nummer enthält keine entsprechend ablesbaren persönlichen Angaben. Verwenden Sie einen vorhandenen Nachweis oder lassen Sie sich die Nummer offiziell erneut mitteilen.

Brauche ich eine neue Steuer-ID, wenn ich heirate?

Nein. Auch nach einer Heirat bleibt Ihre persönliche Identifikationsnummer bestehen. Ein alter Nachweis kann daher weiterhin die richtige Nummer enthalten.

Kann ein Steuerberater die erneute Mitteilung für mich veranlassen?

Ja, eine Mitteilung an einen berechtigten Vertreter ist vorgesehen. Dafür muss der Steuerberater seine Vertretungsberechtigung entsprechend nachweisen.

Ist jede Auskunft beim Bürgerbüro kostenlos?

Die Kostenfreiheit des BZSt-Verfahrens lässt sich nicht pauschal auf kommunale Zusatzangebote übertragen. Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung Ihrer zuständigen Kommune vor dem Besuch.

Benötige ich für die Steuer-ID meines Kindes meine eigene Nummer?

Die persönliche Steuer-ID der Eltern ersetzt die Nummer des Kindes nicht. Achten Sie auf den Namen im Mitteilungsschreiben. Bei einer Anfrage als Vertreter ist die erforderliche Berechtigung nachzuweisen.

Quelle: Bundesportal, „Steueridentifikationsnummer erhalten“; BZSt-Online-Portal, „Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“; Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, „Steuerliche Identifikationsnummer“, „Steuernummer“ und „Fin Filme: Steuer-ID“; Serviceportal Gummersbach, „Steuer-Identifikationsnummer“; Stadt Bremerhaven, „Steueridentifikationsnummer erhalten“; Einkommensteuergesetz, § 39c.