Kleiner weißer Hund im Grünen zum Thema Tier gefunden in Brandenburg
Ein gefundenes Haustier sollte in Brandenburg schnell gemeldet werden, Foto: Pixabay - Lizenz

Wer in Brandenburg einen entlaufenen Hund, eine zugelaufene Katze oder ein anderes Haustier findet, sollte den Fund unverzüglich bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde beziehungsweise Fundbehörde melden. Ist die zuständige Stelle unbekannt, hilft die Behördennummer 115 bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.

Inhaltsverzeichnis

Die erste Meldung bei Ordnungsamt und Fundbehörde

Bei verletzten Wildtieren, Wildunfällen oder einer unmittelbaren Gefahr gelten andere Wege. Je nach Situation sind Polizei, Jagdausübungsberechtigte, untere Naturschutzbehörde oder Rettungsleitstelle zuständig. Ein gefundenes Tier sollte deshalb nicht einfach mitgenommen und ohne Meldung privat untergebracht werden.

Besonders bei einem verletzten Tier zählt eine schnelle Einordnung der Situation. Hinweise zum richtigen Vorgehen bei einem Tiernotfall in Brandenburg helfen dabei, einen normalen Fund von einem dringenden Notfall zu unterscheiden. Bei einem Haustier bleibt die Fundanzeige gegenüber der zuständigen Behörde ein wichtiger Schritt.

In Brandenburg sind für das Fundwesen grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Das ergibt sich aus dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer unsicher ist, welche Stelle angesprochen werden muss, sollte außerdem den Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt beachten. Die Polizei ist nicht automatisch die erste Adresse für jeden zugelaufenen Hund oder jede Katze.

Tierfund-Schnellcheck

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🐕 Hund oder offensichtlich entlaufenes Haustier

Tier möglichst sicher unterbringen und den Fund bei der örtlichen Ordnungs- oder Fundbehörde melden. Ist die zuständige Stelle unbekannt, hilft die Behördennummer 115.

🐈 Katze im Freien

Nicht jede Katze ist entlaufen. Bei einem gesunden Tier zunächst beobachten. Bei Verletzung, deutlicher Schwäche oder konkreter Gefahr sollte Hilfe organisiert werden.

🦌 Wildtier

Abstand halten und das Tier nicht vorsorglich mitnehmen. Je nach Tierart kommen Jagdausübungsberechtigte oder die untere Naturschutzbehörde als Ansprechpartner infrage.

⚠️ Verletztes Tier oder akute Gefahr

Eigene Sicherheit beachten. Bei einer polizeilichen Gefahrenlage gilt 110. Sind Menschen verletzt oder besteht ein medizinischer Notfall, gilt 112.

Besteht dagegen eine akute Gefahr für Menschen oder ist nach einem Unfall medizinische Hilfe erforderlich, gelten die üblichen Notrufregeln. Wann der Notruf 112 richtig eingesetzt wird, hängt von der konkreten Gefahrenlage ab. Für reine Verwaltungsfragen ist die 112 nicht vorgesehen.

Das deutsche Fundrecht gilt grundsätzlich auch für Tiere. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt zwar ausdrücklich klar, dass Tiere keine Sachen sind. Soweit keine besonderen Regeln bestehen, werden die Vorschriften für Sachen jedoch entsprechend angewendet. Wer ein verlorenes Tier an sich nimmt und den Halter nicht kennt, muss den Fund grundsätzlich der zuständigen Behörde anzeigen.

Für Brandenburg konkretisiert das Landesrecht die Zuständigkeit. Nach dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist die örtliche Ordnungsbehörde für Fundanzeigen zuständig. Auch die brandenburgischen Verwaltungsvorschriften über Fundtiere sehen die örtliche Ordnungsbehörde als zentrale Stelle vor.

Ein gefundener Hund oder eine offensichtlich entlaufene Katze sollte deshalb möglichst schnell beim Ordnungsamt, Fundbüro oder bei der von der Kommune benannten Fundtierstelle gemeldet werden. Die genaue organisatorische Lösung unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Einige Kommunen arbeiten direkt mit einem Tierheim zusammen.

Die Fundmeldung bedeutet nicht automatisch, dass der Finder das Tier persönlich zu einem Rathaus bringen muss. Die Behörde kann erklären, welches Tierheim zuständig ist, eine Abholung organisieren oder eine andere Vorgehensweise festlegen. Brandenburgische Vorschriften erlauben ausdrücklich, Tierheime mit der Verwahrung von Fundtieren zu beauftragen. 

Eine sinnvolle Reihenfolge sieht so aus.

  1. Tier und Umgebung zunächst auf unmittelbare Gefahren prüfen.
  2. Fundort und Uhrzeit möglichst genau festhalten.
  3. Bei Haustieren Halsband, Anhänger oder andere Kennzeichnungen prüfen.
  4. Die örtliche Ordnungsbehörde oder Fundbehörde verständigen.
  5. Den Anweisungen zur Unterbringung oder Übergabe folgen.
  6. Bei Hund oder Katze zusätzlich eine Chipkontrolle veranlassen.

Welche Telefonnummer in Brandenburg die richtige ist

Eine einzige spezielle Fundtiernummer für ganz Brandenburg gibt es nicht. Die Zuständigkeit liegt auf kommunaler Ebene. Wer die Telefonnummer des örtlichen Ordnungsamtes nicht kennt, kann über die Behördennummer 115 nach der zuständigen Verwaltung fragen.

Die 115 ist in Brandenburg flächendeckend für Auskünfte zu Zuständigkeiten und Kontaktdaten erreichbar. Seit 2026 werden weitere brandenburgische Kommunen schrittweise an die umfassendere Beauskunftung angeschlossen. Der allgemeine 115-Service ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. 

Situation Erster Ansprechpartner Telefonischer Weg Wichtig
Hund oder Katze gefunden Örtliche Ordnungsbehörde oder Fundbehörde Kommunale Nummer oder 115 zur Zuständigkeitssuche Fund offiziell anzeigen
Zuständige Behörde unbekannt Behördennummer 115 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Akute Gefahr durch ein Tier Polizei 110 bei einer polizeilichen Notlage Abstand halten und Gefahrenbereich sichern
Menschen verletzt oder medizinischer Notfall Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Nur bei tatsächlicher Notlage
Jagdbares verletztes Wild Jagdausübungsberechtigte oder Polizei Örtlicher Jagdkontakt oder in dringenden Fällen Polizei Wild nicht eigenmächtig mitnehmen

Die 115 ersetzt keinen Notruf. Sie ist vor allem dann praktisch, wenn der Name des Amtes, dessen Zuständigkeit oder die kommunale Telefonnummer nicht bekannt ist. Brandenburg hat die Basisversorgung über die 115 zum 1. Januar 2025 landesweit eingeführt und den Service danach weiter ausgebaut. 

Wer ist zuständig?

Der schnelle Weg zum richtigen Ansprechpartner

Situation Ansprechpartner Nächster Schritt
Hund gefunden Ordnungs- oder Fundbehörde Fund melden und weiteres Vorgehen klären
Zuständiges Amt unbekannt Behördennummer 115 Zuständige kommunale Stelle erfragen
Verletztes Wildtier Fachbehörde oder Jagdberechtigte Tier nicht eigenmächtig mitnehmen
Wildunfall Polizei oder Jagdberechtigte Unfall und Fluchtrichtung des Tieres melden
Akute Gefahr Polizei oder Rettungsdienst Je nach Notlage 110 oder 112 wählen

Hund und Katze sicher aufnehmen und identifizieren

Bei einem offensichtlich entlaufenen Hund lässt sich häufig schnell erkennen, dass ein Halter vorhanden ist. Halsband, Geschirr oder Anhänger können Hinweise liefern. Trotzdem sollte ein unbekannter Hund nur gesichert werden, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Ein verängstigtes Tier kann anders reagieren als ein ruhiger Familienhund.

Bei Katzen ist die Situation schwieriger. Eine Katze im Freien ist nicht automatisch entlaufen. Freigänger können sich weit von ihrem Zuhause entfernen und regelmäßig fremde Grundstücke besuchen. Ein guter Pflegezustand allein beweist deshalb weder, dass eine Katze herrenlos ist, noch dass sie Hilfe benötigt.

Ist eine Katze offensichtlich verletzt, stark geschwächt, orientierungslos oder befindet sie sich an einem gefährlichen Ort, spricht deutlich mehr für einen Hilfebedarf. Bei einem gesunden Tier sollte zunächst geprüft werden, ob es tatsächlich gesichert werden muss.

Ein wichtiges Hilfsmittel ist der Transponder. Tierarztpraxen, Tierheime und Tierschutzorganisationen verfügen häufig über Lesegeräte. Ein Chip enthält eine Nummer. Erst die Registrierung dieser Nummer in einem Haustierregister ermöglicht die Zuordnung zu hinterlegten Halterdaten.

TASSO bietet für gefundene Hunde und Katzen eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale unter 06190 937300. Dort kann geprüft werden, ob ein gekennzeichnetes Tier registriert ist. Eine Meldung bei einem privaten Haustierregister ersetzt allerdings nicht die erforderliche Fundanzeige bei der zuständigen Behörde. 

Auch der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt bei gefundenen Haustieren die Meldung bei Ordnungsamt beziehungsweise Polizei und beim örtlichen Tierheim. Eine vorhandene Registrierung kann die Rückkehr zum Halter erheblich vereinfachen.

Wer regelmäßig mit Hund in Brandenburg unterwegs ist, sollte auch beim eigenen Tier auf eine aktuelle Kennzeichnung und Registrierung achten. Ein Mikrochip allein enthält keine direkt sichtbare Adresse oder Telefonnummer.

Brauner Langhaarhund im Freien zum Thema Tier gefunden in Brandenburg
Bei einem gefundenen Hund ist in Brandenburg die schnelle Meldung besonders wichtig, Foto: Pixabay - Lizenz

Verletzte Fundtiere richtig versorgen lassen

Bei einem verletzten Haustier sollte die Versorgung nicht unnötig verzögert werden. Gleichzeitig sollte der Fund möglichst früh der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dadurch kann geklärt werden, welche Tierarztpraxis oder welches Tierheim im jeweiligen kommunalen Fundtiersystem vorgesehen ist.

Bei starken Blutungen, Atemproblemen, Bewusstlosigkeit oder einer unmittelbar lebensbedrohlichen Verletzung steht die schnelle Hilfe im Vordergrund. Eigene Sicherheit bleibt wichtig. Ein Hund mit starken Schmerzen kann schnappen. Auch eine sonst zutrauliche Katze kann bei Angst kratzen und beißen.

Finder sollten sich nicht darauf verlassen, dass jede beliebige tierärztliche Behandlung automatisch als kommunale Fundtierleistung übernommen wird. Die örtliche Behörde entscheidet über die weitere Unterbringung und kann mit bestimmten Tierheimen oder anderen Stellen zusammenarbeiten.

Vor dem Transport sollte das Tier möglichst wenig bewegt werden, wenn eine schwere Verletzung vermutet wird. Straßenverkehr, Hitze, Kälte und weitere Gefahren müssen berücksichtigt werden. Bei einem aggressiven oder großen Tier ist es sicherer, professionelle Hilfe anzufordern.

Wildtiere in Brandenburg brauchen andere Ansprechpartner

Ein Wildtier ist kein gewöhnliches Fundtier. Gerade bei Jungtieren führt gut gemeinte Hilfe schnell zu Problemen. Die Landestierschutzbeauftragte Brandenburg weist darauf hin, dass nur verletzte, kranke oder tatsächlich geschwächte Wildtiere menschliche Hilfe benötigen. Ein allein sitzendes Jungtier ist nicht automatisch verlassen. 

Gesunde Wildtiere sollten nicht vorsorglich eingesammelt und nach Hause gebracht werden. Bei kleineren verletzten Wildtieren und größeren Wildvögeln wie Greifvögeln, Eulen oder Störchen nennt das zuständige Landesministerium die untere Naturschutzbehörde als Ansprechpartner. Geeignete Tiere können anschließend in eine Wildtierauffangstation gebracht werden. 

Bei Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, ist grundsätzlich der zuständige Jagdausübungsberechtigte einzubeziehen. Ist dieser nicht bekannt, können Behörden oder Polizei bei der Kontaktaufnahme helfen. Bei bestimmten besonders oder streng geschützten Arten können zusätzlich artenschutzrechtliche Meldepflichten bestehen.

  • Gesundes Jungtier zunächst beobachten und Abstand halten.
  • Verletztes Wild nicht unnötig berühren.
  • Großen Wildtieren niemals dicht nähern.
  • Jagdbares Wild nicht eigenmächtig mitnehmen.
  • Fundort möglichst genau beschreiben oder digital markieren.
  • Bei geschützten Arten Hinweise der Naturschutzbehörde beachten.

Bei einem Wildschwein, Reh oder anderen größeren Tier kann eine Verletzung erhebliche Risiken für den Finder verursachen. Auch geschwächte Wildtiere können plötzlich flüchten oder sich verteidigen. Abstand ist deshalb wichtiger als der Versuch, das Tier selbst einzufangen.

Polizei und Jagdberechtigte nach einem Wildunfall

Für Wildunfälle gelten in Brandenburg konkrete Regeln. Nach dem Brandenburgischen Jagdgesetz muss ein Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und Wild unverzüglich der zuständigen Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden.

Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn das Wild nach dem Zusammenstoß wegläuft und äußerlich unverletzt wirkt. Die Fluchtrichtung sollte möglichst genau angegeben werden. Dadurch kann der zuständige Jäger nach einem verletzten Tier suchen.

Die Polizei Brandenburg rät dazu, die Unfallstelle abzusichern, Abstand zu lebendem Wild zu halten und einem geflüchteten Tier nicht zu folgen. Wild darf nicht einfach mitgenommen werden. Bei verletzten Personen muss zusätzlich der Rettungsdienst verständigt werden.

Auch bei gefundenem Fallwild ohne eigenen Unfall ist der Fundort entscheidend. Das brandenburgische Umweltministerium nennt als mögliche Ansprechpartner den Jagdausübungsberechtigten, die nächste Polizeidienststelle, eine Forstdienststelle, die zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung sowie je nach Lage die Straßen- oder Autobahnmeisterei.

Diese Angaben gehören in eine Fundmeldung

Je genauer die Angaben sind, desto leichter können Behörde, Tierheim oder Haustierregister den Fall zuordnen. Eine kurze Vorbereitung vor dem Telefonat spart Rückfragen.

Angabe Was genannt werden sollte Warum die Information wichtig ist
Fundort Ort, Straße oder möglichst genaue Geländeposition Bestimmt Zuständigkeit und erleichtert die Suche des Halters
Fundzeit Datum und ungefähre Uhrzeit Hilft beim Abgleich mit Vermisstmeldungen
Tierbeschreibung Tierart, Größe, Farbe, Geschlecht und auffällige Merkmale Erleichtert eine eindeutige Identifizierung
Kennzeichnung Anhänger, Tätowierung, Chipnummer oder sonstige Kennzeichen Kann direkt zum registrierten Halter führen
Gesundheitszustand Verletzungen, Schwäche, auffälliges Verhalten Bestimmt die Dringlichkeit der Hilfe
Aufenthaltsort Wo sich das Tier nach dem Fund befindet Ermöglicht Abholung oder weitere Anweisungen

Fotos können zusätzlich hilfreich sein. Sie sollten das Tier deutlich zeigen, ohne es für eine Aufnahme unnötig festzuhalten oder zu bedrängen. Bei einem Wildtier genügt häufig eine Aufnahme aus sicherer Entfernung.

VOR DEM ANRUF

Fundmeldung in wenigen Schritten

Diese Angaben helfen der Behörde, dem Tierheim oder einer Fachstelle bei der schnellen Einordnung.

Diese Fehler sollten Finder vermeiden

Ein häufiger Fehler besteht darin, ein zugelaufenes Haustier sofort als herrenlos anzusehen. Gerade bei Katzen ist das riskant. Die brandenburgischen Regeln gehen im Zweifel zunächst davon aus, dass ein Tier verloren gegangen sein kann. Merkmale wie Halsband, Kennzeichnung, Pflegezustand und Verhalten können bei der Einordnung helfen.

Auch eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ersetzt keine offizielle Fundmeldung. Lokale Gruppen können bei der Haltersuche unterstützen, doch die zuständige Fundbehörde sollte trotzdem informiert werden.

Folgende Vorgehensweisen sind besonders problematisch.

  • Ein Fundtier ohne Meldung dauerhaft behalten.
  • Einen unbekannten Hund trotz aggressiven Verhaltens selbst einfangen.
  • Eine gesunde Freigängerkatze vorschnell aus ihrer Umgebung entfernen.
  • Ein Wildtier ohne erkennbare Notlage mitnehmen.
  • Verletztem Großwild zu nahe kommen.
  • Nach einem Wildunfall weiterfahren, ohne den Zusammenstoß zu melden.
  • 110 oder 112 für eine reine Verwaltungsfrage nutzen.

Wer einen Hund oder eine Katze vorübergehend sichern kann, sollte Wasser anbieten und für einen ruhigen, ausbruchsicheren Bereich sorgen. Unbekannte Tiere sollten von eigenen Haustieren zunächst getrennt bleiben. Futter sollte insbesondere bei einem verletzten Tier nicht ohne Rücksprache in großen Mengen angeboten werden.

Bei Haustieren kann außerdem die Kontrolle einer Tätowierung oder eines Mikrochips entscheidend sein. TASSO und FINDEFIX gehören zu den bekannten Haustierregistern in Deutschland. Die eigentliche behördliche Fundmeldung bleibt davon getrennt.

Für Finder in Brandenburg lässt sich die wichtigste Regel auf einen einfachen Ablauf reduzieren. Haustier beim örtlichen Ordnungsamt oder der zuständigen Fundbehörde melden, bei unbekannter Zuständigkeit die 115 nutzen und bei Wildtieren zunächst prüfen, ob überhaupt Hilfe erforderlich ist. Polizei und Rettungsdienst kommen hinzu, wenn eine konkrete Gefahr, ein Wildunfall oder ein tatsächlicher Notfall vorliegt.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Fundhunde und tatsächlich zugelaufene Haustiere gehören zur örtlichen Fundbehörde oder zum Ordnungsamt.
  • Die Behördennummer 115 hilft in Brandenburg bei der Suche nach der zuständigen Verwaltungsstelle.
  • Die 115 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
  • Eine Chipprüfung kann bei Tierarzt, Tierheim oder Tierschutzorganisation möglich sein.
  • Die Meldung bei einem Haustierregister ersetzt die behördliche Fundanzeige nicht.
  • Gesunde Wildtiere und Jungtiere sollten nicht vorsorglich eingesammelt werden.
  • Bei jagdbarem verletztem Wild ist der Jagdausübungsberechtigte ein zentraler Ansprechpartner.
  • Wildunfälle müssen in Brandenburg unverzüglich gemeldet werden.
  • 110 und 112 sind für Gefahren- und Notfallsituationen bestimmt.

FAQ

Wo rufe ich in Brandenburg an, wenn ich einen Hund finde?

Zuständig ist grundsätzlich die örtliche Ordnungsbehörde beziehungsweise Fundbehörde. Ist deren Telefonnummer unbekannt, kann die Behördennummer 115 die zuständige Verwaltungsstelle nennen.

Kann ich einen gefundenen Hund direkt zum Tierheim bringen?

Das hängt von der örtlichen Organisation ab. Kommunen können Tierheime mit der Aufnahme von Fundtieren beauftragen. Am sichersten ist eine vorherige Meldung beim Ordnungsamt oder bei der zuständigen Fundstelle.

Muss eine zugelaufene Katze immer eingefangen werden?

Nein. Eine gesunde Katze im Freien kann ein normaler Freigänger sein. Eingreifen ist vor allem bei erkennbarer Verletzung, starker Schwäche, Orientierungslosigkeit oder einer konkreten Gefahr erforderlich.

Was mache ich mit einem verletzten Wildtier?

Abstand halten und die passende Fachstelle verständigen. Bei kleineren Wildtieren oder Großvögeln kann die untere Naturschutzbehörde zuständig sein. Bei jagdbarem Wild sollte der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden.

Darf ich ein gefundenes Wildtier mit nach Hause nehmen?

Ein Wildtier sollte nicht ohne Not und nicht eigenmächtig mitgenommen werden. Je nach Tierart gelten Jagd-, Natur- und Artenschutzvorschriften. Bei einem verletzten Tier sollte zuerst eine zuständige Fachstelle kontaktiert werden.

Welche Nummer gilt nach einem Wildunfall?

In Brandenburg muss ein Zusammenstoß mit Wild unverzüglich der zuständigen Leitstelle, der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Bei verletzten Menschen ist die 112 zu wählen.

Wer in Brandenburg ein Haustier findet, meldet es grundsätzlich bei der örtlichen Ordnungs- oder Fundbehörde. Die 115 hilft bei unbekannten Zuständigkeiten. Für Wildtiere gelten andere Wege über Naturschutzbehörde, Jagdausübungsberechtigte oder Polizei. Bei einem Wildunfall besteht eine unverzügliche Meldepflicht. Notrufnummern sind nur bei einer entsprechenden Gefahren- oder Notfallsituation einzusetzen.

Quelle: Brandenburgisches Vorschriftensystem BRAVORS, Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch über Gesetze im Internet, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Landestierschutzbeauftragte Brandenburg, Polizei Brandenburg, Onlinezugangsgesetz Brandenburg, Behördennummer 115 der Föderalen IT-Kooperation, Deutscher Tierschutzbund und TASSO.