Seit dem 1. Januar 2025 werden die Kosten für Rettungseinsätze in mehreren Brandenburger Landkreisen nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen. Erste Zahlungsaufforderungen wurden bereits verschickt – betroffen sind unter anderem Patienten in Märkisch-Oderland. Der Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen sorgt für Unsicherheit, da die finanziellen Belastungen für Betroffene erheblich sein können.
Inhaltsverzeichnis:
- Krankenkassen übernehmen nicht mehr die vollen Kosten
- Diese Brandenburger Landkreise sind betroffen
- Kosten für Patienten können mehrere hundert Euro betragen
- Streitpunkt - Berechnung der Einsatzkosten
- Gesundheitsministerin fordert Verhandlungen
Krankenkassen übernehmen nicht mehr die vollen Kosten
Bisher übernahmen die Krankenkassen sämtliche Kosten für Einsätze von Rettungsdiensten. Doch aufgrund eines anhaltenden Streits über die Höhe der Gebühren zahlen sie nun nur noch einen festen Betrag. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Einsatzkosten und der Erstattung durch die Kassen müssen die Patienten tragen. In einigen Fällen bedeutet das mehrere hundert Euro zusätzlich.
In Märkisch-Oderland sind erste Rechnungen bereits verschickt worden. In anderen Landkreisen wie Oberhavel oder Oberspreewald-Lausitz gibt es bisher noch keine Bescheide. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass auch hier in Zukunft Forderungen an Patienten gestellt werden.
Diese Brandenburger Landkreise sind betroffen
Insgesamt neun Landkreise in Brandenburg sind von der neuen Regelung betroffen:
- Barnim
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Oberspreewald-Lausitz
- Spree-Neiße
- Teltow-Fläming
- Oberhavel
- Uckermark
- Potsdam-Mittelmark
Patienten in diesen Regionen könnten künftig Zahlungsaufforderungen erhalten, wenn die Krankenkassen die Rettungskosten nicht vollständig übernehmen.
Kosten für Patienten können mehrere hundert Euro betragen
Die Zuzahlungen für einen Rettungseinsatz hängen vom jeweiligen Landkreis ab. In Märkisch-Oderland kann die Differenz für einen Rettungswageneinsatz 200 Euro betragen. Ist ein Notarzt involviert, kommen zusätzliche 251 Euro hinzu. Insgesamt können somit über 400 Euro fällig werden, selbst wenn ein medizinischer Notfall wie ein Herzinfarkt vorliegt.
Sollten weitere Landkreise nachziehen, könnten zahlreiche Patienten in Brandenburg Rechnungen erhalten. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Bescheid an die Krankenkasse weiterzuleiten, doch ob dies zum Erfolg führt, ist ungewiss.
Streitpunkt - Berechnung der Einsatzkosten
Die Krankenkassen werfen den Kommunen vor, die Gebühren einseitig festzulegen. Sie berufen sich auf eine Musterkalkulation, die auch das Brandenburger Gesundheitsministerium anerkennt. Die Kommunen halten diese Berechnung jedoch für nicht nachvollziehbar, da sie von einer externen Firma erstellt wurde. Ihnen sei bislang keine direkte Einsicht in die Berechnungsgrundlage gewährt worden.
Laut Daniel Werner, Geschäftsführer des Gemeinnützigen Rettungsdienstes Märkisch-Oderland, dürfen Landkreise erst nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Einsicht erhalten – und dann nur eine einzige Person pro Kreis. Diese Regelung stößt auf Unverständnis.
Gesundheitsministerin fordert Verhandlungen
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller hat die Kommunen dazu aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Sie betont, dass die Landkreise eine politische Verantwortung gegenüber den Bürgern hätten. Gleichzeitig lehnen die Krankenkassen eine unbegrenzte Kostenübernahme ab.
Während die Auseinandersetzung andauert, arbeiten die Kommunen an einem alternativen Kalkulationsmodell. Ob dies eine Lösung bringen wird, bleibt abzuwarten. Für die Betroffenen bedeutet die aktuelle Situation vor allem eines: finanzielle Unsicherheit im Notfall.
Quelle: Tagesschau, www.24edu.info/de